Rede · 26.01.2005 Mitwirkungsrechte von Eltern in Kindertagesstätten

Der SSW hatte bereits in der 1. Lesung im Dezember den Gesetzentwurf der FDP zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten begrüßt. Die FDP will in Anlehnung zu den Elternbeiräte im schulischen Bereich mit ihren Gesetzentwurf erreichen, dass im jeden Kreis und im jeder kreisfreien Stadt Elternvertretungen für die Kindertagesstätten geschaffen werden. Die FDP will das Ziel der verstärkten Mitwirkungsrechte der Eltern erreichen, indem gesetzlich festgeschrieben wird, dass die Sprecherinnen und Sprecher der Kindertagesstätten, die es bereits heute nach §17 Abs. 3 gibt, einen Elternbeirat auf Kreisebene oder in den kreisfreien Städte bilden.

Auch der Vorschlag, dass die oder der Vorsitzende der jeweiligen Kreis- oder Stadtelternvertretung an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses als beratendes Mitglied teilnehmen kann, findet grundsätzlich unsere Unterstützung. So bekommen Elternvertretungen schneller Zugang den relevanten Informationen und können auch Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses schon im Vorfeld argumentativ beeinflussen.

Natürlich gibt es bereits heute Elternvertretungen, aber ihre Rechte sind nicht so ausgeprägt, wie die Rechte der Eltern in unseren Schulen. In diesem Jahr stehen nicht nur auf Landesebene, sondern auf der Kreis und Kommunalebene erhebliche Änderungen des Kindertagesstättengesetzes an. Es geht hier um die Finanzierung, aber auch Inhalte der Kinderbetreuung. Hier hätte der SSW es begrüßt, wenn die Elternvertretungen bereits an diesem Prozess aktiv beteiligt werden können und nicht nur, wenn dies auf Einzelinitiative hin erlaubt wird.

Auf Landesebene funktioniert die Beteiligung bereits sehr gut. Wir wissen aber nicht, ob diese Beteiligung auch auf anderen Ebenen funktionieren wird, wenn es um die möglichen Strukturänderungen nach 2005 und für die Folgejahre gehen wird. Bereits in der Debatte zur 1. Lesung haben wir gehört, welche Probleme dieser Gesetzentwurf aus Sicht der Landesregierung und auch einiger Fraktionen verursachen kann. Aber diese Probleme hätten nach unserer Ansicht in einer Anhörung zu diesem Gesetzentwurf geklärt werden können, wenn alle mit gutem Willen sich dieser Sache angenommen hätten. Wir hatten signalisiert, dass wir um der Sache Willen zu einem zügigen Gesetzesverfahren bereit gewesen wären. Leider ist dies nicht gelungen.

Frau Bildungsministerin, sie hatten in der letzten Debatte erzählt, dass es seitens des Ministeriums Verbesserungsvorschläge zu diesem Entwurf gäbe. Erhalten haben wir diese nicht, sondern haben nur die Bedenken der kommunalen Ebene bekommen. Diese hatten befürchtet, dass das entscheidende Mitspracherecht der Kommunen über ihre Verbände bei diesem Vorschlag entzogen werden. Diese Befürchtung teilt der SSW nicht, aber ein Dialog kam ja über diese und andere Fragen nicht mehr zustande.

Der Vorschlag mit Beginn der neuen Wahlperiode dies Thema anzunehmen, halten wir losgelöst von den weiteren Änderungen des KitaG für absolut notwendig. Gerade dem Kita-Bereich gilt in den nächsten Jahren unsere besondere Aufmerksamkeit. Denn in den Kindertagesstätten werden wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung der Kinder und der späteren Bildungsprozesse geschaffen. Für den SSW ist es weiterhin entscheidend, dass die Eltern bei dieser Debatte auf jeder Ebene mitgehört werden. Daher müssen die Eltern hier ein besonderes Mitspracherecht haben.

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