Rede · 05.10.2011 Novellierung des BFQG zu einem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG)

In unserer Großen Anfrage zur Erwachsenen- und Weiterbildung in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung den nun vorliegenden Entwurf für ein Weiterbildungsgesetz bereits angekündigt. Zukünftig soll das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz „Weiterbildungsgesetz“ heißen. Damit verbunden sind drei Ziele:

  1. die gesetzlichen Grundlagen der Weiterbildung in Schleswig-Holstein sollen im Sinne der wachsenden Bedeutung der Weiterbildung weiterentwickelt werden,
  2. soll das Verfahren zur Anerkennung von Veranstaltungen der Bildungsfreistellung an Dritte übertragen werden und
  3. soll eine kostendeckende Gebührenregelung für die Anerkennungsverfahren ermöglicht werden.

Zumindest Punkt 2 und 3 erreicht die Landesregierung mit dieser Gesetznovelle. Aus Sicht des SSW wird dieses Weiterbildungsgesetz aber in keiner Weise der wachsenden Bedeutung der Weiterbildung gerecht. Mit anderen Worten: Wir haben es hier mit einem Etikettenschwindel zu tun. Wo Weiterbildungsgesetz drauf steht, ist noch lange kein Weiterbildungsgesetz drin.
Die Novellierung besteht hauptsächlich in der Überarbeitung von Vorschriften für die Anerkennung und Durchführung von Bildungsfreistellung. Die Anerkennung wird im Interesse des Abbaus nichtministerieller Aufgaben und unter Berücksichtigung knapper werdender Ressourcen an die Investitionsbank Schleswig-Holstein übertragen. Zukünftig müssen die Anbieter von Bildungsfreistellung 70 Euro pro Anerkennung zahlen - eine Auswirkung auf das Angebot oder die Teilnahme werden laut Landesregierung nicht erwartet. Aus Sicht des SSW geht es hier nicht um die Förderung von Weiterbildung, sondern um Sparmaßnahmen. Obwohl nämlich in den letzten Jahren ziemlich konstant gerade mal 0,69% der Berechtigten die Möglichkeit der Bildungsfreistellung genutzt haben, hat die Landesregierung nichts anderes zu tun, als die Rahmenbedingungen für die Bildungsfreistellung zu verschlechtern. In Sachen Bildungsfreistellung muss man sich also die Frage stellen, ob die Landesregierung eigentlich mehr oder weniger Menschen zur Weiterbildung bewegen möchte.

Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf klein-klein Änderungen: Von den Bestimmungen der Bildungsfreistellung darf nur zugunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden, die BFQG-prüfende Behörde muss Zutritt zu den Kursen haben, Widerrufsmöglichkeiten der Anerkennung werden geregelt und die Idee eines Weiterbildungsentwicklungsplans wird endgültig beerdigt. Dieser Gesetzentwurf enthält nichts Neues, was der wachsenden Bedeutung von Weiterbildung gerecht würde. Die Definition von Weiterbildung ebenso wie die Freiheit der Lehrplan- und Programmgestaltung und die Verankerung von Weiterbildung als vierte Säule des Bildungssystems sind nicht nämlich nicht neu, sondern schon seit 20 Jahren Bestandteil dieses Gesetzes.

Der SSW hätte in Sachen Weiterbildungsgesetz gerne den Großen Wurf gesehen. Das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz wurde 1990 mit dem politischen Ziel eingeführt, die Weiterbildungsteilnahme zu erhöhen und besonders benachteiligten Gruppen den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Von dieser Zielsetzung ist in dem vorliegenden Entwurf nichts mehr zu sehen. Vielmehr fehlt völlig die Idee, wie die Weiterbildung im Land weiterentwickelt und gestärkt werden soll. Obwohl von einem Weiterbildungsentwicklungsplan abgesehen werden soll, muss die Landesregierung doch eine klare Vorstellung von der Struktur, den Aufgaben, den Zielgruppen und der Förderung der Weiterbildung haben. Von all dem ist in dem Gesetzentwurf nichts zu sehen. Es gibt keine verpflichtende Finanzierung durch das Land, keine Sicherung der Grundversorgung geschweige denn eine Definition dieser, keine Angaben zur kommunalen Verantwortung für die Volkshochschulen im Land, keine Angaben zu benachteiligten Zielgruppen, der Sicherung der Anbieterstruktur oder der Weiterbildungsverbünde. Die Bedeutung von Weiterbildung in ihrer Gesamtheit wird nicht gewürdigt, das lebenslange Lernen als Zugewinn von Lebensqualität im Lebenslauf wird einfach ignoriert. Der Gesetzentwurf ist nicht nur kein großer Wurf, er ist vor allem eine Beleidigung für die Weiterbildung in diesem Land.

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