Pressemitteilung · 29.10.2026 Ombudsbericht offenbart gravierende Missstände in der Jugendhilfe
Zum Tätigkeitsbericht 2024/25 der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche, den die Bürgerbeauftragte Anke Erdmann heute vorgestellt hat, erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:
„Eine 17-Jährige muss im Oktober bei fünf Grad in einem Gartenzelt schlafen, weil ihre Mutter sie nicht mehr ins Haus lässt. Sie bittet das Jugendamt um Hilfe – doch das sieht keinen Grund, sie in Obhut zu nehmen. Erst die Wohnungslosenhilfe verschafft dem Mädchen vorübergehend ein Dach über dem Kopf. Dieser Fall aus dem Bericht der Beschwerdestelle ist erschütternd. Und er ist leider nicht der einzige.
Besonders alarmierend finde ich, wie in einigen Fällen mit Menschen umgegangen wird, die sich gegen Entscheidungen der Jugendhilfe wehren. Da wird einer Mutter vor dem Familiengericht vorgehalten, dass sie sich an die unabhängige Beschwerdestelle gewandt hat. Einer jungen Frau wird nahegelegt, sich eine andere Einrichtung zu suchen, nachdem sie sich beschwert hat. Und ein 14-Jähriger verliert seinen Platz in einer Wohngruppe, weil er immer wieder auf die Einhaltung getroffener Absprachen pocht.
Das muss man sich einmal vor Augen führen: Da werden Kinder und Jugendliche in Einrichtungen untergebracht, weil sie besonderen Schutz und Unterstützung benötigen. Und wenn sie Schwierigkeiten machen oder ihre Rechte einfordern, stehen sie plötzlich wieder vor der Tür.
Die überwältigende Mehrheit der Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe leistet unter schwierigen Bedingungen engagierte Arbeit. Das verdient Anerkennung. Aber der Bericht zeigt auch, dass es Einrichtungen und Behörden gibt, in denen grundlegende Rechte der Betroffenen offenbar nicht ausreichend respektiert werden.
Besonders bedenklich ist, dass manche Kinder und Eltern inzwischen Angst haben, die Beschwerdestelle überhaupt einzuschalten, weil sie Nachteile befürchten. Eine unabhängige Beschwerdestelle ist aber kein Störfaktor für die Jugendhilfe. Sie ist ein unverzichtbarer Schutz für Menschen, die sich in einer besonders verletzlichen und abhängigen Situation befinden.
Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe ihre Rechte tatsächlich wahrnehmen können, ohne Angst vor Konsequenzen haben zu müssen. Dafür brauchen wir verbindliche Schutzvorgaben für alle Einrichtungen, klare Beschwerdeverfahren und eine Aufsicht, die konsequent eingreift, wenn junge Menschen eingeschüchtert oder wegen einer Beschwerde benachteiligt werden. Ich erwarte von Sozialministerin Touré, dass sie hierzu konkrete Maßnahmen vorlegt.
Ich danke der Bürgerbeauftragten und ihrem Team ausdrücklich für ihre wichtige Arbeit. 984 Eingaben in zwei Jahren sind kein Beleg dafür, dass die gesamte Jugendhilfe versagt. Aber die geschilderten Fälle sind ernst genug, um Konsequenzen zu verlangen. Denn ein Kind, das um Hilfe bittet, muss sich darauf verlassen können, dass jemand handelt.“