Pressemitteilung · 04.06.2025 Polizeierlass zur Herkunftsnennung ist ein Fehler – inhaltlich und demokratisch

Die SSW-Landtagsfraktion übt scharfe Kritik an einem bislang nicht öffentlich zugänglichen Erlass des Innenministeriums zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landespolizei. Der Erlass verändert die bisherige Praxis der Herkunftsnennung in Polizeimitteilungen fundamental – und entzieht sich zugleich der öffentlichen Kontrolle.

„Wenn die Landesregierung die Kommunikationspraxis der Polizei grundlegend verändert, sollte dies offen vorgelegt und debattiert werden – und nicht stillschweigend in Kraft treten. Denn es geht hier nicht um einen technischen Vorgang, sondern um die Umsetzung eines politisch gewollten Kurswechsels, der aber nicht offen kommuniziert wurde“, sagt Sybilla Nitsch, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion.

Bislang galt: Die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen sollte nur genannt werden, wenn dies für einen Fall tatsächlich relevant ist – etwa bei Fluchtgefahr oder internationaler Zuständigkeit.
Diese Schutzregel, die auch in Einklang mit dem Pressekodex des Deutschen Presserats steht, wurde im neuen Erlass ersatzlos gestrichen. Seit dessen Inkrafttreten am 16. Mai nennt die Landespolizei nun regelmäßig die Nationalität in Pressemitteilungen über Straftaten.
Eine ausdrückliche Pflicht zur Nennung der Nationalität sieht der Erlass zwar nicht vor. Doch in der Verwaltungspraxis werde aus der ersatzlosen Streichung der früheren Relevanzklausel de facto eine Weisung: "Was nicht mehr eingeschränkt ist, wird zur neuen Regel", erläutert Nitsch.
Und das kommt nicht von ungefähr. Denn die Streichung folgt auf dem Fuß der Innenministerkonferenz im Dezember 2024, in der sich die CDU-geführten Länder darauf verständigt hatten, die Herkunft von Tatverdächtigen künftig grundsätzlich zu nennen.

Für Sybilla Nitsch eine fatale Entwicklung. Denn die neue Praxis erhöht das Risiko diskriminierender Wahrnehmungen und öffnet Tür und Tor für politische Instrumentalisierung in sozialen Netzwerken, warnt die SSW-Politikerin. Für die strafrechtliche Bewertung sei die Nationalität hingegen meist unerheblich, und auch für die Information der Öffentlichkeit entbehrlich – denn relevante Daten zur sogenannten Ausländerkriminalität werden ohnehin über die Polizeiliche Kriminalstatistik abgebildet.
„Was nicht zur Aufklärung beiträgt, hat in einer Polizeimeldung nichts zu suchen. Es ist nicht Aufgabe der Polizei, Material für die Kommentarspalten der sozialen Medien zu liefern“, warnt Nitsch.

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