Pressemitteilung · 04.06.2026 SSW fordert Einführung von Gehörlosengeld

Wer gehörlos ist, hat in Schleswig-Holstein bislang keinen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Doch für Hilfsmittel wie Gebärdensprachdolmetscher entstehen hohe Kosten. Der SSW fordert schon lange, ein wichtiges Signal für gesellschaftliche Teilhabe zu setzen und ein Gehörlosengeld einzuführen. Nun hat die Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf (Drucksache 20/4515) vorgelegt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, das Gehörlosengeld – analog zum Blindengeld – in Höhe von 350 Euro als Monatspauschale zu zahlen, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Für minderjährige Anspruchsberechtigte sollen 250 Euro fließen. „Damit würden wir endlich eine ganz wichtige Botschaft der Unterstützung an diese Menschen senden, die Tag um Tag für ihre Teilhabe an der Gesellschaft kämpfen müssen“, erklärt der sozialpolitische Sprecher und Fraktionsvorsitzende, Christian Dirschauer. Mit der Pauschale soll zumindest ein Teil der Mehrausgaben, die gehörlosen Menschen wegen ihrer Behinderung entstehen, gedeckt werden. Dies sind in erster Linie Kosten für das Dolmetschen in Gebärdensprache zur Unterstützung im Alltag.

„Von der Busfahrt über den Arztbesuch bis hin zum Einkauf auf dem Wochenmarkt: Für gehörlose Menschen werden gewöhnliche Alltagssituationen zur Herausforderung. Ich bin der Meinung, dass es unsere gesellschaftliche Pflicht ist, ihnen finanzielle Unterstützung zu gewähren. Denn so funktioniert meiner Überzeugung nach unser Sozialstaat: Wir greifen benachteiligten Gruppen solidarisch unter die Arme!“, so Dirschauer. Während etwa ein Anruf etwa bei der Versicherung für hörende Menschen schnell und meist kostenlos erledigt ist, brauchen gehörlose Menschen dafür oft Videotelefonie, Dolmetschende und technische Ausstattung. Auch Durchsagen, Klingeln oder Rauchmelder erreichen Gehörlose nicht automatisch, sie brauchen visuelle Technik, Vibrationssysteme und stabile Internetverbindungen. Das Gehörlosengeld würde helfen, diese Mehrkosten selbstbestimmt zu tragen.

Der SSW fordert seit vielen Jahren die Einführung eines Landesgehörlosengeldes, seitens der Landesregierung gab es aber bislang regelmäßig Absagen mit dem Hinweis auf die knappe Haushaltslage. Bei Dirschauer löst das Unverständnis aus: „Wie sollen wir den Menschen im Land erklären, Politik für alle zu machen, während auf der einen Seite Millionen für Prestigeprojekte wie Northvolt herausgeworfen werden, auf der anderen Seite aber kein Geld mehr für eine Unterstützung der besonders benachteiligten Gruppen in unserer Gesellschaft vorhanden ist? Für mich ist das ganz klar eine Frage der Priorisierung, von Respekt und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Als Minderheitenpartei gehört es zu unserer DNA, uns für die kleinen und leisen Stimmen einzusetzen, die keine große Lobby haben. Und deshalb steht für uns als SSW fest: Das Gehörlosengeld in Schleswig-Holstein muss kommen. Es ist längst überfällig. Der Gesetzentwurf liegt nun auf dem Tisch und die Landesregierung muss Farbe bekennen.“

Zum Gesetzentwurf: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/04500/drucksache-20-04515.pdf


Hintergrund
Nach Angaben des Gehörlosenverbands gibt es in Schleswig-Holstein rund 3.000 Menschen, die sich laut der aktuellen Datenerhebung durch das Statistikamt mithilfe der Deutschen Gebärdensprache verständigen. Dies ist die offizielle Sprache der tauben Menschen in Deutschland. Sie ist seit 2002 im Behindertengleichstellungsgesetz als vollwertige Sprache anerkannt.

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