Rede · 09.10.2026 Starke staatliche Befugnisse brauchen klare gesetzliche Grenzen!
„Einen schwachen Staat können wir uns nicht erlauben. Wir brauchen einen starken Staat mit klaren Regeln. Das Patientengeheimnis muss einen sehr hohen Schutz genießen. Und wo Sicherheitsinteressen ausnahmsweise einen Eingriff rechtfertigen, muss der Gesetzgeber diese Ausnahme eng und nachvollziehbar definieren.“
Christian Dirschauer zu TOP 27 - Patientengeheimnis und ärztliche sowie psychotherapeutische Vertrauensbeziehung bei der Reform des Nachrichtendienstrechts stärken (Drs. 20/4888)
Um es gleich vorwegzunehmen: wir unterstützen den Antrag der FDP. Das Vertrauensverhältnis von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeuten zu ihren Patientinnen und Patienten muss einem besonderen Schutz unterliegen. Wenn hier dauerhaft Misstrauen und Angst vor staatlichen Eingriffen mitschwingen, wird der Behandlungserfolg mehr als fraglich. Insofern ist es richtig, diese Berufsgruppen in den absoluten Berufsgeheimnisschutz mit einzubeziehen. Das unterstützen wir ausdrücklich. Gleichzeitig zeigt uns der Blick nach Skandinavien, dass ein starker Schutz von Vertrauensverhältnissen und klar geregelte staatliche Sicherheitsinteressen keine Gegensätze sein müssen. Natürlich hat der Staat die Aufgabe, seine Bürgerinnen und Bürger vor schwerwiegenden Gefahren zu schützen. Aber gerade deshalb müssen Eingriffe in besonders geschützte Vertrauensverhältnisse strengen gesetzlichen Grenzen unterliegen. Der Gesetzgeber muss präzise Regelungen finden, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Eingriff zu rechtfertigen ist. Das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Eine immer wieder im Einzelfall vorgenommene Abwägung erscheint mir hier zu vage.
Der Grundsatz muss sein: das Vertrauensverhältnis unterliegt einem strengen Schutz, aber bestimmte, vorab eng definierte Situationen erlauben eine Abweichung. Ein interessantes Beispiel liefert Schweden. Nach dem Mord an Außenministerin Anna Lindh im Jahr 2003 wurden dort die gesetzlichen Möglichkeiten der Sicherheitspolizei Säpo beim Personenschutz überprüft und erweitert.
Seit 2006 können unter eng definierten Voraussetzungen auch vertrauliche Informationen aus dem Gesundheitswesen angefordert werden.
Das zeigt: Ein hoher Schutz des Patientengeheimnisses und klar begrenzte gesetzliche Ausnahmen können nebeneinander bestehen.
Denn auch wenn ich ganz bei der FDP bin, was die Wichtigkeit des Vertrauensverhältnisses von Arzt oder Psychotherapeut und Patient angeht, so sehe ich auch die Bedeutung eines handlungsfähigen Staates, inklusive seiner Nachrichtendienste, um ernsthafte Bedrohungen wirksam abwenden zu können. Gerade in einer geopolitisch angespannten Zeit brauchen wir handlungsfähige Nachrichtendienste. Aber ihre Handlungsfähigkeit und der Schutz unserer Grundrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Gerade deshalb ist die unabhängige Kontrolle der Nachrichtendienste so wichtig.
Denn starke staatliche Befugnisse brauchen klare gesetzliche Grenzen und wirksame demokratische und rechtsstaatliche Kontrolle.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass die Arbeit der Nachrichtendienste das Grundgesetz achtet. Und dazu gehört eben auch, dass Eingriffsmöglichkeiten vorab genau geregelt werden, weil Ermessensentscheidungen oft rechtsunsicher sind. Deshalb unterstützen wir die Forderung der FDP nach einer Gleichstellung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beim Berufsgeheimnisschutz. Der Blick nach Schweden unterstreicht für uns zugleich, wie wichtig klare gesetzliche Regelungen und eine wirksame Kontrolle staatlicher Befugnisse sind.
Einen schwachen Staat können wir uns nicht erlauben. Wir brauchen einen starken Staat mit klaren Regeln. Das Patientengeheimnis muss einen sehr hohen Schutz genießen. Und wo Sicherheitsinteressen ausnahmsweise einen Eingriff rechtfertigen, muss der Gesetzgeber diese Ausnahme eng und nachvollziehbar definieren.