Rede · 14.06.2018 Umstieg auf Open Source Software für die öffentliche Hand ist problematisch

Lars Harms zu TOP 27 - Nutzung von Open-Source-Software

„Das Maß der Dinge muss eine kostengünstige, moderne und einfach nutzbare Software sein. Und das sind oft Standardlösungen.“

Wie bei der Industrialisierung im 19. Jahrhundert haben sich hundert Jahre später auch bei der Digitalisierung innerhalb kurzer Zeit Monopole und Quasi-Monopole dominanter Anbieter entwickelt. Von deren Strategien hängt inzwischen der Fortgang der Digitalisierung ab. Das ist im Sinne eines demokratischen Marktes bedauerlich, aber inzwischen eine unumstößliche Tatsache. Darum sind Fragen nach einer Aufsichtsfunktion des Staates, dem Schutz persönlicher Daten und nicht zuletzt nach dem Ausbau der Infrastruktur als Teil staatlicher Daseinsfürsorge hier im Plenum gut aufgeboben. Alles das spielt in den Antrag mit hinein, der sich eines Aspektes annimmt: der Softwarearchitektur in der Landesverwaltung.

In den „Empfehlungen für die schulische IT- und Medienausstattung“ beispielweise, die Schulen und Lehrkräfte an die Hand gegeben werden, ist nicht einmal die Rede von Betriebssystemalternativen zu Android, Windows oder IOS von Apple. Dort geht es erst einmal darum, an den Schulen Medienkompetenz zu vermitteln. Der Preis: man gibt ungewollt eine Kaufempfehlung und blendet Alternativen aus. Das finde ich einerseits bedauerlich, sehe aber aus rein pragmatischen Gründen keine Alternative, als in den Schulen auf eingeführte und kompatible Systeme zurückzugreifen. Aber genau hier liegt das Problem. 

Ich weiß, dass viele Privatanwender sehr zufrieden mit dem Umstieg auf Open Source Software sind: die Anwendbarkeit klappt gut und die Software läuft sicher. Das kann aber nicht auf die öffentliche Hand übertragen werden. Und das hat vielerlei Gründe:

Erstens: derzeit besteht eine annähernd hundertprozentige Deckung von so genannter geschlossener Software von Windows, SAP und Co in der Landesverwaltung. Eine Überführung zu Open Source ist also nicht innerhalb eines Knopfdrucks oder eines Vormittags zu erledigen. Der Umfang eines derartigen Vorhabens kann nicht einmal annähernd geschätzt werden. Ich gehe sogar so weit, zu behaupten, dass weder die Kosten, noch der zeitliche Umfang oder die Höhe der Personalmittel momentan bezifferbar sind. Schließlich gibt es keinerlei Vorbilder, an denen man sich orientieren kann. 

Zweitens: Professionelle Anbieter bieten in der Regel auch professionelle Unterstützung in Problemfällen an. Das kann eine 24 Stunden Hotline sein oder auch ein versierter Techniker vor Ort. Es kann sich aber auch um Schulungsangebote handeln. Alles das bietet Open Source nicht. Frühzeitige Anwenderschulungen, die der Antrag ins Feld führt, müssen also seitens der Landesregierung personell unterfüttert werden. Gibt es überhaupt Open-Source-Fachleute in den Reihen der Landesverwaltung? Wie viele? Und wo genau? Ich warne davor, den Umfang der Schulung zu unterschätzen. Eine gute Schulung ist nämlich die Voraussetzung für eine problemlose Handhabung der Programme. Das gilt für eine Maschine genauso wie für Software. Darum ist es geboten, dass das Zentrale IT-Management den Aufwand für Schulung und Umstellung genau berechnet. 

Drittens: Die globale Kompatibilität der Software ist inzwischen alternativlos. Insellösungen oder Software für einzelne Behörden müssen mit dem Rest der Welt kompatibel sein. Ansonsten ist das rausgeschmissenes Geld. Es gibt leider viele Beispiele von Software-Lösungen, die krachend gescheitert sind: zuletzt das Schulverwaltungsprogramm „Amtliche Schulverwaltung“, das die Landesregierung Baden-Württemberg nach Millioneninvestitionen einstellte. Letztes Jahr stampfte Nordrhein-Westfalen die Schul-Software „Logineo NRW“ wegen irreparabler Probleme ein. 

Ich möchte nicht, dass sich Schleswig-Holstein in diese Liste der Beispiele einträgt. Open Source mag im Einzelfall der richtige Weg sein. Im Antrag ist aber die Rede von Zeitfenstern, in denen die „vollständige Ablösung von Closed Source durch Open-Source- Software“ erreicht werden kann. Das ist Wunschdenken. Bleiben wir auf dem Boden der Tatsachen. Open Source wird die Ausnahme bleiben. Und das Maß der Dinge muss eine kostengünstige, moderne und einfach nutzbare Software sein. Und das sind oft Standardlösungen.

Weitere Artikel

Pressemitteilung · 30.09.2026 Minderheitenberichte: Jetzt ist der Erhalt auch parlamentarisch festgezurrt

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat heute den gemeinsamen Änderungsantrag von SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Erhalt der kommunalen Minderheitenberichte beschlossen. Damit ist die ursprünglich von der Landesregierung geplante Streichung der Berichtspflicht vom Tisch. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Pressemitteilung · 15.10.2026 Thorsten Falke zum Wahlkreiskandidat des SSW für Helgoland zur Landtagswahl 2027 gewählt

Auf einer Wahlkreisversammlung des SSW Helgoland wurde der Thorsten Falke gestern Abend im Helgoländer Rathaus einstimmig zum Wahlkreiskandidat für den Wahlkreis 22 - Pinneberg Nord für die Landtagswahl 2027 und als Kandidat für die Landesliste der Partei gewählt.

Weiterlesen

Pressemitteilung · Flensburg · 14.10.2026 Die Landesregierung lässt die Grenzregion im Stich

Die erhebliche Verschlechterung des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs zeugt von einem erheblichen Versagen politischer Verantwortung.

Weiterlesen