Rede · 24.01.2020 Wildnis in Schleswig-Holstein
Flemming Meyer zu TOP 36 - Wildnis in Schleswig-Holstein (Drs. 19/1782)Rede zu Protokoll gegeben.
Wer an Wildnis denkt, hat häufig das Bild von unberührter Natur und Landschaft in großen Dimensionen vor Augen. Aber kaum jemand bringt so ein Bild mit Deutschland oder Schleswig-Holstein in Verbindung. Das ist auch nicht verwunderlich, denn Wildnisgebiete kommen hier kaum vor. Solche Gebiete zeichnen sich durch ihre Unberührtheit aus, sie sind sich selbst überlassen und frei von menschlichen Nutzungen.
Doch mittlerweile find sich in Deutschland kaum noch Gebiete auf die diese Merkmale zutreffen. Im Rahmen ihrer Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt hat die Bundesregierung die Ziele und Merkmale für Wildnisgebiete aufgezeigt. Eines der Ziele ist die Schaffung von Wildnisgebieten in Deutschland. Das heißt, die Nationale Biodiversitätsstrategie schreibt unter anderem vor, dass sich Wildnisgebiete auf 2% der Landesfläche entwickeln sollen. Die Nationale Biodiversitätsstrategie wurde bereits in 2007 von der Bundesregierung verabschiedet.
Die Umsetzung dieser Zielformulierung ist wie wir wissen Aufgabe der Länder. Wir als Küstenkoalition haben seinerzeit mit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes diesen Arbeitsauftrag aufgenommen und es entsprechend im Naturschutzgesetz in §12 verankert. Demnach sollen innerhalb des Biotopverbundes mindestens zwei Prozent der Landesfläche zu Wildnisgebieten entwickelt werden. Auf der Grundlage und den allgemeinen Grundsatz des Bundesnaturschutzgesetzes haben wir seinerzeit die Entwicklung von Wildnisgebieten im Rahmen des Biotopverbundes eingebunden. Bei der Änderung des Landesnaturschutzes war es für uns als SSW wichtig, ein Gesetz zu bekommen, das seinen Focus stärker auf Biodiversität richtet, mit dem Ziel der dauerhaften Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt. Und genau diese Zielrichtung zieht sich durch das Landesnaturschutzgesetz wie ein roter Faden.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes in zweiter Lesung in 2016 hat die Küstenkoalition den Auftrag der Bundesregierung umgesetzt mehr für Biodiversität zu tun – also neun Jahre nachdem von der Bundesregierung die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt verabschiedet wurde. Gleichwohl muss ich zugeben, trotz der Expertise zum Gesetzentwurf, habe ich mich damals gefragt, wie solche Wildnisgebiete sich bei uns die Landschaft und Natur eingefügt werden sollen beziehungsweise wie sie sich entwickeln sollen. Nichts desto trotz, stehe ich zu dieser Entscheidung, denn ich sehe die Notwendigkeit, dass wir solche Wildnisgebiete benötigen. Nur so schaffen wir die spezielle Lebens- Rückzugsräume, für manche Arten – die eben keine Kulturfolger sind – die aber an besondere und wenig beeinflusste Lebensräume gebunden sind. Daher begrüße ich ausdrückliche den vorliegenden Bericht, der deutlich macht, wie sich ein Wildnis-Konzept in Schleswig-Holstein umsetzen lässt. Ich danke dem Ministerium, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Bericht und insbesondere den Fachleuten aus dem LLUR die für die Erarbeitung des Fachkonzeptes stehen.
In Teilen bestätigt der Bericht meine Bedenken hinsichtlich der vollständigen Umsetzbarkeit. Aber viel wichtiger ist für mich, dass der Bericht deutlich macht und aufzeigt, dass Wildnisgebiete auch in Schleswig-Holstein eingerichtet werden können. Das bestätigt die Entscheidung der Küstenkoalition dieses ins Gesetz aufzunehmen.
Bei der Errichtung von Wildnisgebieten stehen wir noch völlig am Anfang und ich bin gespannt auf die weitere Fachdiskussion und Ausführung im Ausschuss. Wenn ich an den Antrag der Koalition zum biologischen Klimaschutz denke, dann sehe ich gerade in Bezug auf unsere Moore, dass sich beides hervorragend verbinden lässt.
Wichtig scheint mir der Aspekt, der öffentlichen Beteiligung beziehungsweise die entsprechenden Informationen an die Bevölkerung über die Errichtung von Wildnisgebieten. Ich kann mir gut vorstellen, dass in der Bevölkerung die Frage nach der Notwendigkeit und der Umsetzbarkeit auftaucht. Da ist es geboten, wenn es eine entsprechende Broschüre dazu gibt.