Pressemitteilung · 07.12.2015 Wir schaffen demokratischere Hochschulen und passen ihre Strukturen der Realität an

Zum erfolgreichen Abschluss der Beratungen der Koalitionsfraktionen zur HSG-Novelle erklären die hochschulpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, Martin Habersaat (SPD), Rasmus Andresen (Bündnis 90 / Die Grünen) und Jette Waldinger-Thiering (SSW):

Durch ein erfolgreiches und breit angelegtes Dialogverfahren mit allen Akteuren an den Hochschulen schaffen wir ein modernes Hochschulgesetz, in dem die demokratischen Strukturen der Hochschulen gestärkt werden und das einer veränderten Hochschullandschaft gerecht wird.

Nach den schriftlichen und mündlichen Anhörungen schärfen wir in drei Schwerpunkten den Gesetzentwurf nach:

Wir wollen Transparenz und Öffentlichkeit:

  • Sitzungen des Senats und der Fachbereichskonvente sind künftig öffentlich. Rechenschaftsberichte der Hochschulräte werden ebenfalls veröffentlicht. Die Kategorie „hochschulöffentlich“ gibt es nur noch bei Ausschreibungen. 
  • Den neu einzurichtenden Ethikkommissionen, die Ausschüsse der Senate sein werden, ist über die Ergebnisse von Forschungstätigkeiten, die mit Drittmitteln finanziert werden, vertraulich zu berichten. 

Wir wollen selbständige, kritisch-konstruktive und verantwortungsbewusste Studierende:

  • Auch Studierende sollen in den neu einzurichtenden Ethikkommissionen vertreten sein.
  • Ein Beschluss eines Senats oder eines Fachbereichskonvents in Angelegenheiten der Lehre, des Studiums oder der Prüfungen muss auf einer späteren Sitzung erneut beraten werden, wenn er gegen die Mehrheit der Gruppe der Studierenden gefasst wurde. 
  • Eine Teilnahmepflicht dürfen die Hochschulen künftig nur noch als Teilnahmevoraussetzung für Prüfungen verhängen, wenn es sich um Exkursionen, Praktika, Übungen oder ähnliches handelt. Gute Seminare und Vorlesungen werden auch ohne Teilnahmepflicht gut besucht sein.
  • Studierende sollen künftig in Kommissionen beteiligt werden, die über endgültig nicht bestandene Prüfungen zu befinden haben.

Wir wollen demokratische Hochschulen:

  • Der Senat wird gestärkt, ihm obliegt beispielsweise künftig die Beschlussfassung über den Struktur- und Entwicklungsplan der Hochschule.
  • Es wird ein paritätisch besetzter Erweiterter Senat eingeführt, der anstelle des Senats in den Fragen zuständig wird, die nicht die Freiheit von Forschung und Lehre betreffen.
  • Die Hochschulräte bleiben wichtige Beratungsgremien, mit denen der Senat in wichtigen Zukunftsfragen Einvernehmen erzielen muss.

Die Landesregierung hat erklärt, im ersten Quartal 2016 einen Gesetzentwurf zur Hochschulmedizin vorlegen zu wollen. In die Beratungen dieser Novelle werden auch mögliche Ergebnisse der Gespräche zwischen Hochschulpräsidien und Personalräten zu Fragen einer möglichen Personalkostenobergrenze anstelle der bisherigen Stellenpläne einfließen.

Martin Habersaat: 

Wir wollen selbstständige und verantwortungsvolle, gewissermaßen erwachsene Hochschulen und Studierende. Wir bieten solide Rahmenbedingungen, in denen gut gearbeitet werden kann. Schleswig-Holstein investiert viel Geld in seine Hochschulen, die Öffentlichkeit hat künftig mehr Möglichkeiten zu erfahren, was mit diesem Geld gemacht wird.

Rasmus Andresen: 

Es ist an der Zeit, unsere Hochschulen zu demokratisieren. Personal und Studierende bekommen durch unsere Änderungsanträge mehr Einfluss in den Gremien der Hochschulen. Durch die Erweiterung der Kompetenzen des Senats werden auch Professoren stärker über die Entwicklung ihrer Hochschule entscheiden können. Wir nehmen Mitbestimmung Ernst und lösen mit unseren Vorschlägen dieses zentrale Versprechen ein.

Menschen mit Migrationshintergrund, BildungsaufsteigerInnen, unterschiedliche sexuelle Identitäten – unsere Hochschulen werden vielfältiger. Um dem besser gerecht werden zu können, sollen alle Hochschulen mit über 5000 Mitgliedern zukünftig eine hauptamtliche Diversitätsbeauftragtenstelle einrichten. Sie wird Ansprechpartner für die besonderen Belange aus, die aus der Vielfalt entstehen.

Jette Waldinger-Thiering: 

Auf Wunsch der Flensburger Hochschulen führen wir die Möglichkeit ein, angepasst an den internationalen Hochschulkalender mit Herbst- und Frühjahrssemestern zu arbeiten. Wir sagen auch, was für Lehrende wir wollen, indem wir neben fachlicher und pädagogischer auch den Wunsch nach didaktischer Eignung formulieren.

2015 war insgesamt ein sehr gutes Jahr für die Hochschulen in Schleswig-Holstein. Wir haben uns über die Erhöhung der Grundfinanzierung um weitere 25 Mio. Euro bis 2019 verständigt, wenn die Maximalbelastung durch den doppelten Abiturjahrgang erreicht ist. 

5 Mio. Euro gab es zu Beginn dieser Legislaturperiode bereits. Es gab eine Einigung über die Umsetzung des HSP III, den Bund und Land jeweils mit 225 Mio. Euro unterstützen. Es gab für die Hochschulen Flexibilität bei der Personalplanung auch durch die Zusage der Landesregierung, nach Auslaufen des HSP 30 Mio. Euro jährlich bei den Hochschulen zu belassen. Auch im Hochschulbau sind wichtige Weichen gestellt, erinnert sei an das Sondervermögen von 83 Mio. Euro oder die Sanierungsvereinbarung mit der CAU über 165 Mio. Euro und flankierende Maßnahmen für studentisches Wohnen, Beratungs- und Serviceangebote für Studierende.

 

Synopse zur Novelle des Hochschulgesetzes und des Hochschulzulassungsgesetzes:

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