Tale · 13.12.2006 Änderung der Gemeindeordnung und anderer Gesetze

Mit dem so genannten Doppik-Einführungsgesetz entscheidet sich Schleswig-Holstein für einen koordinierten Umstieg auf das neue kommunale Rechnungswesen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist in enger Zusammenarbeit der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbände und dem Landesrechnungshof erarbeitet worden. Denn bereits 2004 wurde auf der Grundlage der inhaltlichen Vorgaben der Innenministerkonferenz in Schleswig-Holstein eine Arbeitsgruppe „Reform des Gemeindehaushaltsrechts“ eingerichtet.

Die Notwendigkeit der Umstellung auf die doppelte Buchführung ist inzwischen sowohl bei Politik und Verwaltung als auch seitens der Öffentlichkeit unumstritten. Die doppelte Buchführung gibt der Politik und der Verwaltung  eine bessere Möglichkeit zur Transparenz der Kosten und der Kostensteuerung. Dies sieht auch der überwiegende Teil der schleswig-holsteinischen Kommunen so. Denn nach einer Umfrage wollen 78% der Kommunen nach dem 1.1.2007, wo das Gesetz in Kraft tritt, die Doppik in ihrer Verwaltung einführen.

Die Einführung der Doppik kann als einer der letzten Bausteine in den Prozess der Reform der Kommunalverwaltungen bezeichnet werden, der in der ersten Hälfe der 90ér Jahre unter dem Schlagwort „Neues Steuerungsmodell“ bekannt geworden ist. Diese grundlegende Reform des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens hat in vielen Kommunen unter anderen mit der Budgetierung der bereitgestellten personellen und sächlichen Ressourcen, mit der Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung oder mit  Dezentralisierung der Bewirtschaftungskompetenz erfolgreich ihren Weg in die Kommunen gefunden. Es geht darum, dass sich die öffentlichen Verwaltungen den betriebswirtschaftlichen Grundprinzipien der Kostensteuerung öffnen.

Der Gesetzentwurf versucht den Umstieg der kommunalen Verwaltung von der althergebrachten Kameralistik auf das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen so praxisnah wie möglich in Gesetzesform zu gießen. Im wesentlichem geht es dort um die notwendige Änderungen der Gemeindeordnung - u.a. muss im sechsten Teil der Gemeindeordnung ein eigener Unterabschnitt für die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung eingeführt werden.

Dazu muss die bisherige Gemeindekasse zu einer Finanzbuchhaltung weiterentwickelt werden, die in einem geschlossenen System die Entwicklung zu einer Vermögens- und einer Ergebnisübersicht sowie einer Finanzüberschicht ermöglicht. Auch aus diesem Grund ist es sicherlich vernünftig, wenn der Gesetzentwurf den Kommunen das Wahlrecht einräumt, ihre Haushaltswirtschaft nach der Grundsätzen der kameralistischen Buchführung oder der doppelten Buchführung zu führen. Angesichts der immer noch sehr kleinteiligen kommunalen Verwaltungsstruktur – die der SSW zwar gern ändern würde – ist das Gesetz in dieser Frage ebenfalls sehr praxisnah. Denn nicht jede Verwaltung hat die Ressourcen, diese Umstellung vorzunehmen.

Der SSW wird dem Gesetzentwurf also zustimmen. Allerdings möchte ich auch noch eine Anmerkung  sozusagen in eigener Sache machen: Wenn der Landtag den Kommunen jetzt mit diesem Gesetz die Anwendung der doppelten Buchführung empfiehlt, dann sollten wir uns auch an die eigene Nase fassen. Vor einigen Jahren gab es mehrere Projekte auf Landesebene, die sich auch mit den neuen Steuerungsmodellen befasst haben. Auch der Finanzausschuss hat sich mehrfach mit dieser Frage beschäftigt. Ich meine, das Land sollte mit gutem Beispiel vorangehen und sich zum Ziel setzen, die doppelte Buchführung so schnell wie möglich flächendeckend einzuführen.

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