Tale · 14.12.2005 Änderung des Landesbeamtengesetzes (Heilfürsorge)

Die Zielstellung des Gesetzentwurfes ist klar, die Polizeibeamtinnen und -beamten sollen durch eine Eigenbeteiligung an der Heilfürsorge die Kosten für die Beseitigung des Beförderungsstaus bei der Polizei auffangen.

Ich habe bereits bei der ersten Lesung kritisiert, dass die Landesregierung lediglich an einer kleinen Stellschraube im System dreht, um Engpässe an einer Stelle durch Kostenüberwälzung an einer anderen Stelle zu flicken.

Ich hoffe, dass die große Koalition in Berlin den geplanten Ansatz zur Weiterentwicklung des Berufsbeamtentums mit ausreichendem Durchstehvermögen umsetzt. Wir brauchen ein modernes Dienstrecht, das auch mit einem solidarischen Gesundheitssystem kompatibel ist.

Der SSW kritisiert, dass die Beamten der kommunalen Berufsfeuerwehr mit den Beamten der Landespolizei gleichgesetzt werden. Dabei bestehen erhebliche Unterschiede, was die staatlichen Leistungen angeht. So unterscheidet sich die dienstärztliche Versorgung: einige Leistungen, die den Polizeibeamten zur Verfügung stehen sind auf der kommunalen Ebene unbekannt. Es sind auch nicht alle Feuerwehrbeamten von der Heilfürsorge umfasst, so sind die Kollegen der Landesfeuerwehrschule in Harrislee davon ausgeschlossen.

Und noch en Unterschied: bei der Berufsfeuerwehr erhalten die Beamten – im Gegensatz zu Polizeibeamten - keine Heilfürsorge während der Elternzeit, in Fällen der Beurlaubung und der Freistellung.

Für den SSW fällt aber viel stärker ins Gewicht, dass die Kostenüberwälzung auf die Beamten im Fall der Polizei den Beamten in Form von überfälligen Beförderungen wieder zugute kommt. Eine entsprechende Kompensation für die kommunalen Feuerwehrbeamten gibt es nicht. Ich bitte daher um Zustimmung für den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und des SSW, der die kommunalen Feuerwehrbeamten von der Regelung ausnimmt, so wie es auch in Niedersachsen gehandhabt wird.

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