Tale · 16.07.2009 Anträge zum Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs in der Satzung der HSH Nordbank und zur Sonderprüfung der HSH Nordbank nach dem Aktiengesetz

Die beiden vorliegenden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zielen auf die Durchführung weiterer Prüfungen zur Kontrolle der HSH Nordbank ab. Während die Landesregierung also versucht, weitestgehend aus ihrer Kontrollfunktion herauszukommen und sogar ihre Mitglieder aus dem Aufsichtsrat abzieht, versucht die Opposition mehr Kontrollen zu installieren, um die HSH-Geschehnisse lückenlos aufzudecken und in Zukunft zu verhindern, dass Schlimmeres passiert.

Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Durchführung einer Sonderprüfung nach dem § 142 des Aktiengesetzes. Insbesondere die Problemfelder Kreditersatzgeschäft, internationales Immobiliengeschäft und Risikomanagement sollen von unabhängigen Prüfern untersucht werden. Die FDP möchte mit ihrem Antrag die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofes in der Satzung der HSH Nordbank verankern. Der Landesrechnungshof soll Einsicht in den Betrieb, die Bücher und die Schriften der HSH bekommen und darauf aufbauend eine Prüfung durchführen. Verbunden ist mit diesem Antrag die Erwartung, dass der Landesrechnungshof mit einer solchen Prüfung hilfreiche Ergänzungen zur Arbeit des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses leistet.

So wohl gemeint diese beiden Anträge auch sind, möchte ich für den SSW an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es bereits die kompletten Untersuchungen des PUA und zudem die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die HSH Nordbank gibt. Jetzt noch weitere Prüfungen, in denen weitreichende Auskunfts- und Veröffentlichungspflichten die Geschäftsführungsmaßnahmen und die Tätigkeiten des Aufsichtsrates überprüfen sollen, ist möglicherweise verfrüht.

Langfristige Zielsetzung der HSH Nordbank und vor allem des Anteilseigners Schleswig-Holstein muss die vollständige Privatisierung der Bank sein. Dieses Ziel verfolgt Herr Nonnenmacher schon seit längerem. Mit der Fusion der Landesbanken vor sechs Jahren wurden die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs ganz bewusst nicht in die Satzung der Bank aufgenommen und aus Sicht des SSW sollte man an diesen ersten kleinen Schritten zur Privatisierung auf keinen Fall rütteln. Bei einer langfristig vollständigen Privatisierung der Bank, kann es jetzt also nicht darum gehen, dem Landesrechnungshof wieder Prüfrechte zuzuteilen. Wir haben festgestellt, dass die HSH-Nordbank keine dem Wohl der regionalen Wirtschaft dienende Landesbank mehr ist, sondern eine normale internationale Geschäftsbank. Folgt man dieser Erkenntnis, dann kann der Landesrechnungshof eigentlich nicht die Stelle sein, die hier genutzt werden sollte.

Die von Bündnis 90/Die Grünen geforderte Sonderprüfung nach dem Aktiengesetz erscheint uns sinnvoller. Allerdings würden hier möglicherweise nur Dinge geprüft werden, die bereits geprüft sind. Für den SSW sage ich daher, dass es jetzt viel mehr darum geht, dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss alle notwendigen Gutachten zur Verfügung zu stellen, um die Vorkommnisse bei der HSH Nordbank zwischen 2003 und 2009 lückenlos aufzuklären. Bereits jetzt hat die KPMG ein der Presseberichterstattung nach sehr interessantes Gutachten erstellt und auch die Wirtschaftsprüfer Pricewaterhouse Coopers und Morgan Stanley haben die HSH Nordbank geprüft. Besonders das KPMG-Gutachten wirft vielfältige Fragen auf und muss erst einmal offiziell eingesehen und bewertet werden – dann kann immer noch entschieden werden, ob weitere Prüfungen sinnvoll und notwendig sind.

Es geht jetzt nicht darum, die Akten zum dritten Mal zu bewegen. Und auch im Untersuchungsausschuss haben wir nicht die Zeit, noch auf langwierige Prüfungsverfahren und deren Ergebnisse zu warten. Damit wird die Arbeit des Untersuchungsausschusses nur noch weiter hinausgezögert – und daran hat bestimmt niemand von uns ein Interesse. Der SSW setzt sich durchaus dafür ein, weitere Prüfungen durchzuführen, wenn es noch etwas zu prüfen gibt. Genau diese Frage muss aber erstmal geklärt werden.

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