Pressemeddelelse · 11.07.2014 Auch hier: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit

Zur Volksinitiative „Neue Wege für Schleswig-Holstein - A20 endlich fertig stellen“ erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms: 


Die Volksinitiative enthält eine Formulierung, die das freie Mandat einschränken und damit verfassungsrechtlich unzulässig sein könnte. 

Auch wir vom SSW wünschen uns einen zügigen Weiterbau der A20  - auch wir bedauern, dass die nachlässige Planung der Vorgängerregierung hier weitere Verzögerungen verursacht hat. 

Wir stehen zum Instrument der Volksinitiative und haben auch in der konkreten Angelegenheit überhaupt keinen Grund, uns der Initiative gegenüber zu versperren. Gleichwohl muss auch eine Volksinitiative und die ggf. daraus erfolgende Handlungsdirektive an den Landtag im Einklang mit der Verfassung sein. 

Ob dies so ist, konnte auch der wissenschaftliche Dienst des Landtages  verständlicherweise ad hoc nicht abschließend klären. Deshalb kommen wir um eine sorgfältige Überprüfung nicht herum. Denn auch hier gilt: Sorgfalt  geht vor Schnelligkeit. So begründet sich dann auch unser heutiges Abstimmungsverhalten. 

Dass die CDU dies anders sieht und hier ungeprüft fortfahren will, wundert mich nicht, ist es doch genau diese Attitüde, die dazu geführt hat, dass der Bau der A20 nicht, wie von der Küstenkoalition beabsichtigt, zügig fortgesetzt werden kann.




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