Press release · 12.04.2011 CCS-Gesetz: Die Länderklausel muss absolut wasserdicht sein

Zur heutigen dpa-Meldung, die Bundesregierung habe sich auf eine „Länderklausel“ im CCS-Gesetz verständigt, erklärt der umweltpolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Flemming Meyer:

„Bundeswirtschaftsminister Brüderle hat offensichtlich seinen Widerstand gegen eine Länderklausel aufgegeben; das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend bleibt aber, dass die Länderklausel absolut Wasserdicht ist. Der Landtag muss die CO2-Endlagerung in Schleswig-Holstein dauerhaft ausschließen können, ohne von den Energiekonzernen oder dem Bund in rechtliche Streitigkeiten über energiepolitische, wirtschaftliche oder geologische Kriterien verwickelt werden zu können. Sollte es nur die minimalste Chance geben, dass Schleswig-Holstein durch das CCS-Gesetz ein CO2-Endlager aufgezwungen werden kann, muss die Landesregierung weiterhin Widerstand leisten.“

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Immer mehr Menschen rutschen in die Wohnungs- oder Obdachlosigkeit, doch in Schleswig-Holstein mangelt es an handfesten Daten und Leitlinien zum Thema. Die SSW-Fraktion möchte Licht ins Dunkel bringen und fordert die Landesregierung auf, einen Bericht über die Situation wohnungs- und obdachloser Menschen in Schleswig-Holstein vorzulegen (Drucksache 20/4001).

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