Press release · 12.04.2011 CCS-Gesetz: Die Länderklausel muss absolut wasserdicht sein

Zur heutigen dpa-Meldung, die Bundesregierung habe sich auf eine „Länderklausel“ im CCS-Gesetz verständigt, erklärt der umweltpolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Flemming Meyer:

„Bundeswirtschaftsminister Brüderle hat offensichtlich seinen Widerstand gegen eine Länderklausel aufgegeben; das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend bleibt aber, dass die Länderklausel absolut Wasserdicht ist. Der Landtag muss die CO2-Endlagerung in Schleswig-Holstein dauerhaft ausschließen können, ohne von den Energiekonzernen oder dem Bund in rechtliche Streitigkeiten über energiepolitische, wirtschaftliche oder geologische Kriterien verwickelt werden zu können. Sollte es nur die minimalste Chance geben, dass Schleswig-Holstein durch das CCS-Gesetz ein CO2-Endlager aufgezwungen werden kann, muss die Landesregierung weiterhin Widerstand leisten.“

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Zum Ergänzungsantrag der SSW-Ratsfraktion zu Drs. 1081/2025 „Istanbul Konvention", der heute im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit beraten wird, erklären Ratsmitglied Jaqueline Hörlöck, sozialpolitische Sprecherin der SSW-Ratsfraktion Kiel, und Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:

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Zur Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Antidiskriminierungsgesetz (Drs. 20/3798) erklärt der Vorsitzende und sozialpolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion Christian Dirschauer:

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