Tale · 09.06.2016 Das deutsche Ausweisungs-Regelwerk ist absolut tragfähig

Lars Harms zu TOP 20 - Ausweisung als Nebenstrafe

„Es besteht kein Grund, jetzt am Entscheidungsträger-Karussell zu drehen.“

Die Regelungen in Bezug auf straffällig gewordene Ausländer sind unserer Meinung nach voll umfassend. Die Kriterien sind streng und die entsprechenden Sanktionen greifen. Natürlich ist jeder Vorgang aufwändig, das wird auch in Zukunft so bleiben. Schließlich geht es letztendlich immer um den Einzelfall und der soll nach geltendem Recht auch vernünftig geprüft werden. Der Ruf nach einer Arbeitsentlastung, wie es die FDP hier vorschlägt, welcher durch eine Ausweisung als Nebenstrafe herbeigeführt werden soll, erschließt sich mir an dieser Stelle nicht. Es macht nach Meinung des SSW wenig Sinn, jetzt die Entscheidungsträger auszutauschen. Die Entscheidungshoheit soll von der Ausländerbehörde zum Strafrichter verschoben werden. Das wird die Entscheidung im Einzelfall auch nicht einfacher machen. 

Hinzu kommt ein Beigeschmack des Antrages, welcher den leichten Eindruck erweckt, dass es wieder einmal darum geht, wie man denn die betroffenen Ausländer schnell wieder loswerden kann. Sicherlich eine berechtigte Frage, jedoch muss man an dieser Stelle auch ganz klar sagen, dass das deutsche Regelwerk absolut tragfähig ist. Die Sanktionen sind beachtlich und die Ausweiseregelungen sind es ebenfalls. Auf der anderen Seite gibt es einfach auch Abschiebehemmnisse, die man nicht verkennen kann und welche nicht nur vom deutschen Staat, sondern eben auch von anderen Staaten und Partnern abhängig sind. Rücknahmeabkommen müssen vorhanden sein. Diese sind jedoch nicht immer ganz unkompliziert in der Vertragsaufstellung, da ist viel diplomatisches Geschick gefragt. Zum anderen gibt es einen weiteren Punkt in Bezug auf die Abschiebehemmnisse. Nämlich die Gefahr für Leib und Leben. Eine Abschiebung in Kriegsgebiete kommt unter keinen Umständen in Frage. Die Bundesrepublik wird niemanden in den sicheren Tod schicken. Das ist auch gut so und daran sollten wir auch in Zukunft festhalten. 

Nochmal zurück zum Antrag. Eine Neuregelung macht nur Sinn, wenn es derzeit noch keine Möglichkeiten der Ausweisung straffälliger Ausländer gäbe. Das ist aber nicht der Fall. Und die Frage, die sich dann stellt ist, ob von dieser Lösung ausreichend Gebrauch gemacht wird. Werden also schwer straffällig gewordene Ausländer nach Verbüßung ihrer Strafe und einer definitiv negativen Prognose abgeschoben oder nicht? Diese Frage ist in der Tat zu klären und dann zu bewerten. Einen neuen Straftatbestand bedarf es aber dafür wohl nicht.

Darüber hinaus erschließt es sich mir immer noch nicht, warum jetzt plötzlich die eine Einrichtung besser geeignet sein soll als die andere, wo diese doch schon seit Jahren diese Aufgabe tätigt? Ich habe jedenfalls keine Zweifel an der Eignung und Fähigkeit der Ausländerbehörde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in anderen Bundesländern eine völlig andere Haltung hat. Von daher gibt es kaum Chancen auf eine auch letztendlich erfolgreiche und durch eine Mehrheit für eine entsprechende Bundesratsinitiative. Zudem ist es überhaupt fraglich, ob sich eine tatsächliche Arbeitsentlastung mit dieser vorgeschlagenen Regelung herbeiführen lässt. Schließlich werden es ja nicht weniger Aufgaben, sondern diese werden lediglich woanders getätigt. Worüber man natürlich an dieser Stelle nachdenken könnte, ist die Strukturen in der Ausländerbehörde selbst zu optimieren, falls die Arbeitsauslastung im Bereich von rechtsuntreuen Ausländern tatsächlich zu hoch sein sollte. Doch das ist eine ganz andere Frage, die es möglicherweise an anderer Stelle zu beraten gilt. 

Abschließend kann ich für den SSW nur nochmals wiederholen, dass die  bundesrechtlichen Gesetze in Bezug auf rechtsuntreue Ausländer voll umfassend sind. Wir haben keinerlei Bedenken an ihrer Wirkung oder an ihrer Bearbeitungsdauer. Vor diesem Hintergrund werden wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. 

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