Tale · 17.06.2021 Die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten tragen das neue Gesetz

„Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie eine angemessene personelle Unterstützung liefert.“

Lars Harms zu TOP 4 - Justizvollzugsmodernisierungsgesetz (Drs. 19/2381, 19/3079)

Justizvollzugsmodernisierungsgesetz: Ein sehr klangvoller Name, für ein sehr umfassendes Gesetz. Wir als SSW begrüßen dieses Gesetz, welches auf der parlamentarischen Arbeit der vergangenen Jahre beruht. Dabei soll die Modernisierung vor allem einen freieren Umgang für Inhaftierte als auch Bedienstete bringen. Die Justizvollzugsanstalten im Land bilden gezwungenermaßen ihre eigene kleine Welt. Eine Haft wird auch weiterhin das härteste Strafmaß sein, das unsere Rechtsprechung vorsieht. Künftig wird es jedoch mehr kommunikative Freiheiten geben wie der Verzicht auf das Öffnen von ein- und ausgehendem Briefverkehr. Stattdessen soll durch Sichtkontrolle auf verbotene Gegenstände kontrolliert werden. Darüber hinaus wird künftig dafür Sorge getragen, dass das Telefonieren im Vollzug zu marktgerechten Preisen stattzufinden hat. Wir als SSW finden es ebenfalls begrüßenswert, dass Telekommunikationsmöglichkeiten eine grundsätzliche Öffnung erfahren und Gefangene auch auf andere Formen als Telefonate zurückgreifen können. Und auch der Sport soll künftig eine größere Rolle spielen. Der Sport bildet mit diesem Gesetz einen eigenen Schwerpunkt und fungiert darüber hinaus als Vollzugsziel von besonderer Bedeutung. Sport und Bewegung ist daher keine reine Freizeitbeschäftigung mehr. Dementsprechend braucht es qualifiziertes Personal, aber auch entsprechende Räumlichkeiten. Wir als SSW haben in den letzten vier Jahren im Zuge der Haushaltsberatungen uns immer wieder für eine Aufstockung des Personals im Vollzug eingesetzt und entsprechende Anträge eingereicht. 

Neben dem vielen Lob, welches der Gesetzentwurf im Vorfeld erfahren hat, hat es auch kritische Stimmen gegeben. Der Alltag im Vollzug wird sich merkbar verändern. Und das wirft eben auch Fragen auf. Für uns als SSW ist dabei völlig klar, dass nicht nur genügend Personal vorhanden sein muss, sondern die Mitarbeiter auch entsprechend an den neuen Alltag herangeführt werden müssen. Die Fragen müssen daher ausgeräumt sein. 
Das Gesetz kann nur greifen, wenn es im Vollzug auch angenommen und mit Leben gefüllt wird. Dazu tragen vor allem die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten bei. Sie gilt es zu unterstützen. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie eine angemessene personelle Unterstützung liefert. Der Personalbedarf wurde kürzlich genauestens analysiert, etwa in der Personalbedarfsanalyse und der langfristigen Personalstrategie. Tatsächlich fehlt zusätzliches Personal. Zur Bewältigung der allein durch das Landesstrafvollzugsgesetz übertragenen Aufgaben würden 85 zusätzliche Mitarbeiter gebraucht. Zudem muss die Nachwuchsgewinnung sichergestellt werden, da in den nächsten Jahren viele Arbeitskräfte in Rente gehen werden. Der Druck ist also da. 
Ja, dieses Gesetz wird viele Veränderungen mit sich führen. Ich bin dabei der Meinung, dass sich vieles zum Positiven verändern wird. Auch wenn am Anfang vielleicht nicht alles gleich auf Anhieb klappt. Gewohnte Routinen werden verschwinden und durch neue ersetzt. Ziel ist es, den Justizvollzug nachhaltig zukunftsfest zu machen. Das Justizvollzugsmodernisierungsgesetz bietet hierfür den geeigneten Einstieg. 
Die Landesregierung wird zur kommenden Haushaltsaufstellung des Landes beweisen können, wie ernst es ihr tatsächlich um den Jusitzvollzug ist. Wir als SSW werden die Personalsituation diesbezüglich weiter im Auge behalten. 

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