Pressemeddelelse · 23.05.2018 Die Menschen sollen ihre Grundrechte auch in SH einklagen können

Der SSW hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, Grundrechte künftig auch vor dem Landesverfassungsgericht einzuklagen (Drs. 19/719). Hierzu erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Nach geltender Rechtslage ist das Landesverfassungsgericht in Schleswig nicht befugt über Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zu entscheiden. Wer sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt sieht, muss deshalb den Gang vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe antreten. Und wenn es sich um landesspezifische Grundrechte handelt, etwa das Recht auf gewaltfreie Erziehung, die Bekenntnisfreiheit zu einer nationalen Minderheit oder das Recht auf freie Schulwahl, bleibt den Menschen gar selbst diese Möglichkeit verwehrt. Dies wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ändern. 

Ein elementarer Teil der Demokratie drückt sich schließlich auch dadurch aus, dass Bürgerinnen und Bürger ihre verfassungsmäßigen Rechte einklagen können. Wir wollen aber noch einen Schritt weiter gehen: Wir wollen den Menschen im Land zudem die Möglichkeit eröffnen Verfassungsbeschwerde gegen Landesgesetze zu erheben, um deren Wirkungen verfassungsrechtlich hinterfragen zu können. 

Uns ist natürlich bewusst, dass der Gesetzentwurf einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen wird, der sich vorab nur schwer beziffern lässt. Dennoch kann und darf es nicht bei dem Zustand bleiben, dass Bürgerinnen und Bürgern insbesondere landesspezifische Grundrechte gewährt werden, die sie im Zweifelsfall gar nicht einklagen können.

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