Pressemeddelelse · 03.02.2022 Ermittlungsbeauftragte sollen die Arbeit von Untersuchungsausschüssen stärken

Zur Vorbereitung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen sollen künftig sogenannte Ermittlungsbeauftragte eingesetzt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des SSW-Landtagsvorsitzenden Lars Harms vor.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUA) durch bessere Vorarbeit zu stärken, etwa durch Vorab- oder ergänzende Untersuchungen zu Sachverhalten. Damit würde Untersuchungsausschüssen neben dem bereits etablierten Unterausschuss ein weiteres Instrument an die Hand gegeben, um die Ausschussarbeit zu stärken.

"Auf Bundesebene werden Ermittlungsbeauftragte bereits seit Jahren erfolgreich eingesetzt. Etwa in den NSU-Untersuchungsausschüssen oder zum Cum-Ex-Skandal. Und auch in Baden-Württemberg hat der Landtag ein entsprechendes Gesetz beschlossen", erklärt Lars Harms.

Auch dort seien bereits für mehrere PUA Ermittlungsbeauftragte tätig gewesen, zum Beispiel in Besoldungsfragen.

"Durch Ermittlungsbeauftragte ließen sich die Ermittlungsmöglichkeiten der Untersuchungsausschüsse wesentlich erweitern, vereinfachen und sowohl effektiver als auch effizienter gestalten. Deshalb brauchen wir diese Möglichkeit auch in Schleswig-Holstein", so Harms.

Der Gesetzentwurf ist als Drucksache 19/3616 im Informationssystem des Landtags abrufbar.

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