Tale · 16.12.2005 Keine Kormoranverordnung

Die Diskussion um Kormorane ist ein immer wiederkehrendes Thema, mit dem sich der Schleswig-Holsteinische Landtag in Abständen beschäftigt. Tenor dieser Debatten war und ist immer wieder, wie man die Population kontrollieren kann und wie man Herr über den Kormoran werden kann. Wenn es nun nach der Landesregierung geht, soll dies künftig mit einer entsprechenden Kormoranverordnung geschehen. Nur zur Erinnerung; im September des letzten Jahres haben wir an gleicher Stelle den Erlass einer Kormoranverordnung debattiert – und seinerzeit wurde eine entsprechende Verordnung abgelehnt. Die Argumente für oder wider eine Kormoranverordnung haben sich seit dem nicht geändert. Geändert haben sich seit dem nur die Mehrheitsverhältnisse im Landtag und das bedeutet, dass es dem schwarzen „Fischräuber“ jetzt per Verordnung an den Kragen gehen soll.

Nachdem der Kormoranbestand erheblich gefährdet und in weiten Bereichen schon nahezu ausgerottet war, hat sich gerade die nordwesteuropäische Population wieder erholt und stabilisiert. Dies gilt somit auch für den Bestand in Schleswig-Holstein. Dieser bewegt sich bei rund 2.800 Brutpaaren und einer entsprechenden Anzahl Einzeltieren. Dies ist der Level auf den sich die Population in den letzten Jahren eingependelt hat. Dieser Erfolg ist einzig und allein auf die nationalen und internationalen Schutzbestimmungen zurück zu führen. Und sowohl das Bundesnaturschutzgesetz als auch die FFH-Richtlinie sprechen im Umgang mit besonders geschützten Arten eine glasklare Sprache. Demnach ist der Abschuss oder die Vergrämung von besonders geschützten Arten unzulässig, wenn nicht eindeutig nachgewiesen wird, dass erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden durch den Kormoran entstehen oder andere besonders geschützte Arten durch den Kormoran gefährdet werden.

Da die Landesregierung aber genau diese Begründung in ihrem Verordnungsentwurf nicht liefern kann, steht die Kormoranverordnung auf tönernen Füßen. Ebenso wird durch die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage vom Februar dieses Jahres der Erlass einer Kormoranverordnung nicht bestätigt. So geht aus der Antwort hervor, dass wir in Schleswig-Holstein nicht von einer Überpopulation im Zusammenhang mit der schleswig-holsteinischen Kormoranpopulation sprechen können. Denn die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Bestandszahlen weder bei den Brutvögeln noch bei den Rastvorkommen ins Uferlose angewachsen sind. Ebenso gibt es keine quantitativen Angaben über die Höhe möglicher Schäden in Gewässern, da die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Fischarten und ihrer gegenseitigen Beeinflussbarkeit hinsichtlich der Sterblichkeit und des Wachstums praktisch nicht möglich ist.
Mit anderen Worten, die Landesregierung handelt hier sehr populistisch, wenn sie den Erlass einer Kormoranverordnung ankündigt.

Ich will nicht bestreiten, dass es durchaus Probleme mit Kormoranbeständen in Teilen Schleswig-Holsteins gibt. Aber wir sollten nicht die Augen davor verschließen, dass derartige Probleme anderweitig angegangen werden können. So gibt es durchaus die Möglichkeit in Einzelfällen Ausnahmen zu zulassen - und dies wird per Erlass auch so in Schleswig-Holstein gehandhabt. Danach besteht bereits die Möglichkeit von Vergrämungsabschüssen und so wurden jährlich im Zeitraum von 1998 bis 2002 über 600 Tiere getötet. Ebenso gibt es die Möglichkeit die Neubildung und die Wiederbesetzung von Kormorankolonien zu verhindern. Sie sehen also, die rechtlichen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, werden bereits genutzt. Demnach gibt es keinen Handlungsgrund, der über die bestehenden Regelungen hinausgeht.

Inwieweit ein solcher Erlass in Schleswig-Holstein überhaupt von Erfolg gekrönt sein wird, ist auch dahingestellt. Derzeit geht man davon aus, dass es europaweit rund 850.000 Kormorane gibt und der größte Teil davon in den skandinavischen Ländern lebt. Soll heißen, wenn wir den Bestand in Schleswig-Holstein verringern, wird dies durch den Druck aus dem Norden wieder egalisiert. Will man also eine Bestandsregulierung, dann kann dies nur mit europaweiten Regelungen geschehen. Wie realistisch dies ist, lasse ich dahingestellt.

Statt also den Einsatz der Flinte zu fördern, sollte die Landesregierung lieber innovative Lösungen anstreben. In diesem Zusammenhang habe ich bereits auf Maßnahmen in Dänemark hingewiesen, die darauf abzielen, die Gelege der Kormorane mit Öl zu besprühen und so das Ausbrüten verhindern. Die Erfolge dieser Maßnahmen zeichnen sich mittlerweile in Dänemark ab. Wir sehen die bestehenden Möglichkeiten, schon jetzt die Bestände im Einzelfall zu regulieren. Wir sehen aber nicht die Notwendigkeit, flächendeckend gegen den Kormoran vorzugehen. Daher lehnen wir den Erlass einer Kormoranverordnung ab.


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