Pressemeddelelse · 23.04.2004 Landesregierung muss Gutachten der Eiderstedter berücksichtigen

Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie

Anlässlich der kommenden Landtagssitzung hat der nordfriesische SSW-Abgeordnete, Lars Harms, einen Änderungsantrag zur Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie in Schleswig-Holstein eingebracht.

„Der SSW steht hinter den Zielen des Programms NATURA 2000. Wir unterstützen die Ausweisung besonders geeigneter Flächen als FFH- und EU-Vogelschutzgebiet, wie es von der EU gefordert wird. Aber es ist der Tat leider immer noch so, dass zu viele Fragen – insbesondere in Zusammenhang mit der Ausweisung von Vogelschutzgebieten – offen sind.
Daher fordern wir in unserem Antrag von der Landesregierung, dass sie zukünftige Zahlungen für den Grundschutz und die Naturschutzleistungen in den betroffenen Gebieten vor Ausweisung der Schutzgebiete verbindlich absichert. Denn Zusicherungen, die nachträglich nicht eingehalten werden können, halte ich für unseriös. Darüber hinaus muss die Landesregierung sich klar äußern, welchen rechtlichen Schutzstatus sie für die Vogelschutzgebiete später vorsieht. Dies ist wichtig, damit die Flächenbesitzer Planungssicherheit bekommen“, so Harms.

Das auf Initiative der gesamten Region Eiderstedt beauftragte naturschutzfachliche Gutachten das vom Kölner Büro für Faunistik erstellt wurde, sollte nach Auffassung des Abgeordneten Harms in die Datengrundlage für die Ausweisung von Vogelschutzgebieten auf Eiderstedt mit einfließen.
„Die Eiderstedter Initiatoren haben eigenständig dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Es ist beachtenswert, dass in der Kürze der Zeit, ein sowohl faunistisch wie auch juristisch verwendbares Gutachten erstellt werden konnte. Dies sollte auch von der Landesregierung entsprechend berücksichtigt werden“, so Harms.

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