Press release · 19.06.2013 Landtag und Landesregierung bestätigen SSW als Partei der dänischen Minderheit

Zum Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

 


 

„Wir sehen unsere Auffassung durch die Stellungnahmen der Landesregierung und des Landtags bestätigt: Der SSW ist die Partei der dänischen Minderheit und erfüllt als solche alle Kriterien für die im Sinne des Minderheitenschutzes im Schleswig-Holsteinischen Wahlgesetz vorgesehene Befreiung von der Sperrklausel bei Landtagswahlen.“

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„Erstens: Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger…Zweitens: Kinderrechte…Wer heute Kindern eine Stimme gibt, stärkt die Demokratie von morgen…Drittens: Dass im Entwurf nun das kulturelle Erbe, insbesondere das der nationalen Minderheiten und Volksgruppen sowie der jüdischen Kultur, unter den Schutzauftrag des Landes gestellt wird, ist ein großer Fortschritt.Viertens: Mit der Einführung der Verfassungsbeschwerde sagen wir als Land: Wir trauen unseren Bürgerinnen und Bürgern zu, ihre Rechte selbst in Anspruch zu nehmen.“

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