Press release · 25.06.2026 Minderheitenschutz darf nicht an der Rathaustür enden

Zur Vorstellung des Jahresberichts der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus Schleswig-Holstein erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:

„Der Jahresbericht von MIA Schleswig-Holstein ist ein deutliches Warnsignal.
83 dokumentierte antiziganistische Vorfälle bedeuten einen Anstieg von über 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zugleich geht die Meldestelle weiter von einer hohen Dunkelziffer aus. Diese Zahlen zeigen also nicht das ganze Ausmaß, sondern nur den Teil, der überhaupt sichtbar wird.
Unser Dank gilt der Türkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein und dem Verband Deutscher Sinti und Roma - Landesverband Schleswig-Holstein. Sie leisten Arbeit, die für Betroffene wichtig ist und die politisch unbequem sein muss. Denn der Bericht zeigt klar: Antiziganismus ist in Schleswig-Holstein kein Randphänomen und kein Thema für Gedenkreden allein. Er findet im Alltag statt - in Schulen, bei Behörden, bei der Wohnungssuche und im Wohnumfeld.
Besonders schwer wiegt, dass 43 Prozent der dokumentierten Täterinnen und Täter in offizieller Funktion gehandelt haben sollen. Das ist ein klarer Auftrag an Schwarz-Grün. Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie von staatlichen Stellen fair behandelt werden. Antiziganistische Vorurteile bei Sachbearbeitern, Lehrkräften oder anderen Funktionsträgern sind für die Betroffenen mehr als unzumutbar und ein massives Problem für das Vertrauen in den Staat.
Deshalb braucht es verbindliche Fortbildungen zu Antiziganismus in Schulen, Verwaltung und Behörden. Sensibilisierung darf nicht davon abhängen, ob irgendwo gerade Zeit, Geld oder Interesse vorhanden ist. Gerade dort, wo Menschen über Leistungen, Dokumente, Wohnraum oder Unterstützung entscheiden, muss klar sein: Diskriminierung hat keinen Platz.
Der aktuelle Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz muss jetzt nachgebessert werden. Gemeinden, Kreise und Ämter dürfen nicht außen vor bleiben. Viele Menschen erleben den Staat nicht zuerst im Ministerium, sondern im Rathaus, im Amt oder beim Kreis. Ein Antidiskriminierungsgesetz, das dort nicht greift, lässt eine zentrale Schutzlücke offen. Minderheitenschutz darf nicht an der Rathaustür enden.
Zudem muss die Koalition die Meldestelle endlich dauerhaft finanziell absichern.  Schleswig-Holstein rühmt sich zu Recht als Minderheitenland. Dann muss das Land auch dafür sorgen, dass Antiziganismus verlässlich dokumentiert wird, Betroffene Vertrauen aufbauen können und aus Berichten politische Konsequenzen folgen. Alles andere bliebe hinter dem eigenen Anspruch zurück.“
 

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