Tale · 20.06.2014 Qualitätsstandards im Handwerk und in den freien Berufen

Der SSW setzt sich für eine grundlegende Reform des dualen Ausbildungssystems ein, um in einem europäischen und globalen Markt als Wirtschaftsstandort bestehen zu können.

 


 

Im Zuge der Agenda 2010 wurde seinerzeit auch die Handwerksordnung novelliert. Damit einher ging die Reduzierung der meisterpflichtigen Berufe. Politisches Ziel war es, durch die Aufhebung der Meisterpflicht in den Berufen die Existenzgründungen zu vereinfachen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu erleichtern. Eine Reformnotwendigkeit der Handwerksordnung wurde auch von Seiten der Handwerkskammern erkannt. Die damals 94 meisterpflichtigen Handwerke wurden um 53 Handwerke reduziert. Damit existieren noch 41 meisterpflichtige Handwerke. 

 

Auch wenn die Existenzgründung im Bereich der zulassungsfreien Handwerke vereinfacht wurde, so gilt doch weiter für alle, dass der Meisterbrief notwendig ist, um auch als Ausbildungsbetrieb anerkannt zu werden.

 


 

Wir als SSW haben uns seinerzeit bereits eine weitergehende Reform der Handwerksordnung ausgesprochen. Trotz allem haben wir es als einen ersten Schritt angesehen, der in die richtige Richtung ging. Aus dem Grund haben wir 2003 auch einen interfraktionellen Appell an den Bundestag mitgetragen, indem unter anderem dazu aufgefordert wird den Meisterbrief als Qualitätsmerkmal handwerklicher Arbeit zu erhalten. 

 

Der SSW setzt sich für eine grundlegende Reform des dualen Ausbildungssystems ein, um in einem europäischen und globalen Markt als Wirtschaftsstandort bestehen zu können.

 

Im Prinzip treten wir sogar dafür ein, die Meisterpflicht in allen Handwerksberufen aufzuheben. Gerade im innereuropäischen Wirtschaftsmarkt wird deutlich, dass der Meisterbrief eher ein Hemmnis darstellt, um mit ausländischen Betrieben zu konkurrieren. 

 

Aus der Begründung der Piraten geht hervor, dass es in 26 von 28 EU-Ländern keine vergleichbare Meisterpflicht gibt. So hat beispielsweise Dänemark bereits 1972 die Meisterpflicht aufgehoben – ohne dass damit das Handwerk zusammengebrochen ist. Insgesamt ist dort das Berufsausbildungssystem anders aufgestellt. Dort gründet die Ausbildung auf einem modularen System mit flexiblen Ausbildungsangeboten, dass es ermöglicht schnell auf wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren. Durch den Wegfall des Meisterbriefes hat die wirtschaftliche Entwicklung in Dänemark keinen Schaden genommen. Und auch das Ausbildungsangebot hat dadurch nicht gelitten. 

 

Selbstverständlich erkennen wir an, dass mit dem Meisterbrief eine hohe Qualität einhergeht. Wir sprechen uns daher auch nicht gänzlich gegen den Meisterbrief aus. Wer ihn machen möchte und die Befähigung dazu hat, soll ihn auch weiterhin machen, um damit ein Qualitätsmerkmal vorzeigen zu können und um damit offensiv zu werben.

 

Wir sollten uns aber überlegen, ob Qualifikationen oder weitere Anforderungen nicht auch anders erreicht werden können, zum Beispiel im Installations- oder Elektrobereich. Oder auch für den Bereich der betrieblichen Ausbildung, sollte es unserer Auffassung nach möglich sein, Lehrlinge auszubilden, sofern eine zusätzliche pädagogische Qualifikation vorhanden ist. Hierfür brauche ich nicht den Meisterbrief.

 

Durch die Abschaffung des Meisterbriefes sehen wir nicht die Gefahr, dass automatisch die Qualität leiden muss, sofern entsprechende Qualifikationen vorhanden sind. Dies gilt auch für die berufliche Ausbildung, die weiterhin für die Betriebe wichtig ist.

 


 

Wir wissen, dass es auf EU-Ebene Bestrebungen gibt, die Meisterpflicht abzuschaffen. Nun wurden diese Pläne zwar ad acta gelegt, aber eine Verunsicherung besteht weiterhin, wie die EU die Meisterpflicht im Zusammenhang mit der „Erleichterung des Berufszugangs“ künftig bewertet.

 

Wir können uns in weiten Teilen in dem Antrag der Piraten wiederfinden. Dies können unsere Koalitionspartner jedoch nicht. Gleiches gilt - mit umgekehrten Vorzeichen - für den Antrag von CDU und FDP. Daher plädieren wir dafür die Anträge in den Ausschuss zu überweisen, auch in der Absicht, dass wir uns dort, vielleicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen können, wie wir es bereits 2003 getan haben, mit dem Antrag zur Handwerksordnung, Drucksache 15/2766. 

 


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