Rede · 27.01.2005 Änderung der Verfassung

Als wir uns in der Novembersitzung mit der Initiative von SPD und Bündnis 90/Die Grünen befassten, machte ich auch meiner Unzufriedenheit darüber Luft, dass die Änderung der Landesverfassung praktisch unter „ferner liefen“ eingebracht worden war. Alles das kann man im Protokoll nachlesen.

Heute nun geht es uns in erster Linie um die vorliegenden Anträge – um den Ursprungsantrag der Regierungsfraktionen und den Antrag der FDP. Der Unterschied zwischen diesen beiden Anträgen geht aus zwei Punkten hervor: die FDP will zusätzlich den Tierschutz als Staatszielbestimmung, und sie will das ruhende Mandat. Das wichtigste Signal des FDP-Antrags ist aber unserer Meinung nach, dass man wie auch 2003 zu der Aufnahme der Sinti und Roma in die Landesverfassung steht. Da wird es also künftig kein Umfallen mehr geben – das ist die gute Nachricht.

Aus Sicht des SSW gilt weiterhin, dass Staatsziele niemals den politischen Willen zur Gestaltung ersetzen können. Daher noch mal zur Klarstellung: Die Aufnahme der Sinti und Roma in den Minderheiten-Artikel der Landesverfassung (Artikel 5) ist kein Symbolakt. Sie ist vor dem Hintergrund der Minderheitenpolitik in Europa – Stichwort: Rahmenkonvention und Sprachencharta – längst überfällig.

Die schlechte Nachricht ist, dass es anscheinend keinen Versuch gegeben hat, die beiden vorliegenden Anträge zu einem gemeinsamen zusammenzuführen. Das bedauern wir. Ich bin mir bewusst, dass nicht der Tierschutz, sondern die FDP-Forderung nach Einführung des ruhenden Mandats der „Knackpunkt“ ist.

Die Diskussion über die Trennung von Amt und Mandat ist nicht neu. Sie wurde unter anderem im Rahmen der Verfassungsreform 1998 geführt. Dabei wurde deutlich, dass das Thema in einigen Fraktionen des Landtags durchaus kontrovers diskutiert wurde. Wir befürworteten schon damals das Modell des ruhenden Mandats. Es würde einerseits zur Stärkung der Parlamentsarbeit beitragen und andererseits weiterhin verdeutlichen, dass Regierungshandeln nicht im luftleeren Raum stattfindet.

Da aber der aktuelle Vorstoß zur Änderung der Landesverfassung weniger das Ziel hat unsere Verfassung zu ergänzen, als vielmehr nochmals ein Zeichen zu setzen, sehen wir die Anträge auch so. Beide enthalten die Kernforderung des SSW – die Aufnahme der Sinti und Roma in die Landesverfassung – und wir werden daher beiden zustimmen. Zumal wir die anderen Punkte in einem Kompromissvorschlag hätten mittragen können.

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