Rede · 22.11.2007 Änderung des Landesministergesetzes, des Abgeordnetengesetzes u.a.


Die Einkünfte und Pensionen von Abgeordneten und Ministern werden in der breiten Öffentlichkeit immer wieder kontrovers diskutiert. Dabei scheint Politikerschelte bei diesem Thema etwas völlig Normales zu sein, was sicherlich auch daran liegt, dass es schwierig zu erklären ist, dass Politikerinnen und Politiker ihre Diäten selbst regeln müssen. „Selbstbedienungsladen“ ist dabei noch eines der harmloseren Schimpfworte, die ihnen in solchen Diskussionen entgegengeschleudert werden.

Die Aufregung über die geplante Diätenerhöhung der Bundesabgeordneten unterstreicht die Probleme, die wir bei der öffentlichen Vermittlung in diesem sensiblen Bereich haben. Keine andere Berufsgruppe legt ihr Einkommen selbst fest. Da dies aber von der Verfassung vorgeschrieben ist, müssen wir uns der Verantwortung stellen. Wir müssen aber auch erkennen, dass es insbesondere bei den Abgeordnetenpensionen und den Übergangsgeldern in der Vergangenheit Probleme gegeben hat. Nicht von der Hand zu weisen ist hier der Vorwurf, dass es zum Teil auch zu einer Übervorsorgung gekommen ist.

Umso mehr freuen wir uns darüber, dass es den Fraktionen am Anfang der 16. Legislaturperiode gelang, nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen ein zukunftsweisendes Abgeordnetengesetz zu verabschieden. Kernpunkt dieses Abgeordnetengesetzes ist, dass die Landtagsabgeordneten künftig sowohl für ihre Altersversorgung wie auch für ihre Krankenversicherung selbst aufkommen müssen und dafür eine angemessene Entschädigung in Rahmen ihrer Diätenregelung erhalten. Der Bundestag hätte sich sicherlich viel Ärger erspart, wenn er dem Vorbild der Abgeordnetengesetze von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gefolgt wäre.

Leider haben wir es in Schleswig-Holstein aber bei der letzten Änderung des Ministergesetzes im Jahre 2000 versäumt, eine ähnliche Regelung für die Mitglieder der Landesregierung einzuführen. Da müssen sich alle Parteien hier im Hause an die eigene Nase fassen. Dies wurde verdeutlicht durch die Debatte um eine mögliche Doppeltversorgung von Innenminister Dr. Stegner, wenn er im Januar als Minister zurücktritt und zum Fraktionsvorsitzenden der SPD gewählt wird.

Wobei sich der SSW in diesem Zusammenhang klar und deutlich von der zum Teil recht unappetitlichen Kritik an der Person von Dr. Stegner distanziert. Wir kennen den Landesvorsitzenden der SPD als einen sehr integren Mann und können uns überhaupt nicht vorstellen, dass er bei seiner Entscheidung darüber, wann er zurücktritt, auch nur eine Sekunde einen Gedanken daran verspielt hat, wie sich dieses auf seine Pension oder auf seine künftigen Bezüge als Fraktionsvorsitzender auswirken wird. Herr Stegner mag manchmal ein sehr temperamentvoller politischer Akteur sein, aber ein Abzocker ist er auf keinen Fall.

Dazu kommt, dass Herr Dr. Stegner in keiner Weise für die Ausgestaltung des schleswig-holsteinischen Ministergesetzes verantwortlich ist; das hingegen ist der gesamte Schleswig-Holsteinische Landtag.

Dennoch hat die Debatte die Ungereimtheiten des bestehenden Landesministergesetzes hinsichtlich der Pensionsansprüche von Ministerinnen und Minister und einer möglichen Doppeltversorgung zu Tage gebracht. Ob es allerdings der Sache dienlich war – wie es die Grünen gemacht haben – mit einem Vorschlag vorzupreschen, ohne die anderen Fraktionen mit einzubinden, ist aus unserer Sicht fraglich. Der SSW hätte sich also gewünscht, dass sich alle Fraktionen des Landtages zusammengesetzt hätten, um eine einvernehmliche Lösung für diese sensible Problematik zu finden. Denn die Änderung des Landesministergesetzes eignet sich aus Sicht des SSW nun gar nicht für parteipolitische Profilierung – am Ende fällt diese Diskussion immer auf uns alle hier im Landtag zurück.

Dennoch beinhalten die Vorschläge der Grünen viele Punkte, die der SSW unterstützen kann. Dies gilt natürlich insbesondere für die Änderungen des Landesministergesetzes und des Abgeordnetengesetzes, die dafür sorgen sollen, dass eine Doppeltversorgung in Zukunft entweder nicht mehr möglich ist oder zumindest auf ein verträgliches Maß reduziert wird. Denn natürlich kann man den Bürgerinnen und Bürgern nicht erklären, warum ein ehemaliger Minister - wenn er zurücktritt, um dann Fraktionsvorsitzender mit entsprechenden Zulagen zu werden - auch noch ein Ruhegehalt bekommt. In diesem Bereich müssen wir unbedingt vernünftige Änderungen herbeiführen. 

Das gleiche gilt für den Antrag der Grünen, in dem gefordert wird, dass die Versorgung ehemaliger Landesminister umgestellt wird. Dabei ist es sehr vernünftig, dass man sich an die Altersversorgung der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages anpasst. Das Altersruhegeld soll abgeschafft werden und im Gegenzug erhalten die Ministerinnen und Minister eine monatliche Entschädigung zur Finanzierung ihrer Altersversorgung. Nach dem Vorschlag der Grünen soll dies wie beim schleswig-holsteinischen Abgeordnetengesetz erst ab der nächsten Legislaturperiode gelten.
Auch den Vorschlag der Grünen hinsichtlich der Veröffentlichung der Nebentätigkeiten kann der SSW grundsätzlich unterstützen. Denn jeder Arbeitnehmer muss eine Nebentätigkeit anzeigen und sie sogar von seinem Arbeitgeber genehmigen lassen. Deshalb ist es nur recht und billig, dass Landtagsabgeordnete und Minister den Bürgerinnen und Bürgern offen legen müssen, für wen sie nebenbei tätig sind und in welcher Größenordnung der Nebenverdienst besteht.

Die Grünen gehen bei ihrem Vorschlag von den Regelungen des Bundestages aus, die gerade vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert worden sind. Zumindest gab es beim Bundesverfassungsgericht keine Mehrheit gegen die Transparenzregeln für Nebeneinkünfte der Bundesabgeordneten. Der SSW sieht jedenfalls keine Probleme darin, dass die Abgeordneten in Zukunft in drei Stufen die Höhe der Einkünfte der Nebentätigkeiten veröffentlichen sollen. Es geht hier nicht darum, diese Nebentätigkeiten, deren Einkünfte zum Beispiel bei Anwälten oder anderen Berufsgruppen die Höhe der Diäten möglicherweise übersteigen können, zu verhindern oder zu verteufeln. Es geht nur darum, dass die Bürgerinnen und Bürger genau wissen sollen, in welchen Gremien oder Unternehmen die Abgeordneten oder auch die Minister sonst noch tätig sind. Ob diese Nebentätigkeiten dann zu einem Interessenkonflikt oder zu Abhängigkeiten führen, das kann dann die Öffentlichkeit selbst beurteilen.

Wie gesagt: Die Vorschläge der Grünen gehen in die richtige Richtung. Allerdings sollten wir uns im Ausschuss ausreichend Zeit nehmen, um die Konsequenzen zu bedenken und die Details genau zu diskutieren. Dankenswerterweise hat ja auch der Finanzminister schon signalisiert, dass sein Haus bei Konsequenzberechnungen gern dem Parlament behilflich sein möchte.

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