Rede · 27.02.2008 Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Freie Schulen)


Der SSW begrüßt, dass sich die Große Koalition am Ende doch dazu durchgerungen hat, jetzt schon eine Erhöhung der Zuschüsse an die Freien Schulen des Landes zu beschließen. In Zusammenhang mit den Landtagsinitiativen von Bündnis90/Die Grünen und der FDP und den jeweiligen Anhörungen sind uns allen ja die großen finanziellen Probleme der Privatschulen mehr als deutlich vor Augen geführt worden.

Vor dem Hintergrund der zum Teil schon dramatischen Deckungslücken und der damit verbundenen drohenden Schließung einiger Schulen war Eile geboten. Deshalb hält es auch der SSW für richtig, dass wir jetzt durch eine Änderung des Schulgesetzes und des Haushaltsgesetzes von 2007/2008 erst einmal eine Übergangsregelung beschließen, damit die Schulen für das Kalenderjahr 2008 entlastet werden.

Mit der Erhöhung der Zuschüsse um insgesamt über 2 Mio. Euro in diesem Jahr wird den Schulen schnell und unbürokratisch geholfen. Danach muss man sich im Zuge der Verhandlungen für den Doppelthaushalt 2009/2010 wieder zusammensetzen, um eine dauerhaft tragfähige Regelung zur Existenzsicherung der freien Schulen herbei zu führen. Der SSW wird eine solche dauerhafte Lösung jedenfalls politisch unterstützen.

Soviel zum Inhalt dieser Änderung des Schulgesetzes. Ich möchte aber gern die Gelegenheit nutzen, um noch einmal anzusprechen, dass es im Vorwege dieser – nun einvernehmlich – vorgesehenen Änderung des Schulgesetzes bei uns einige Irritationen gegeben hat So hat der Kollege Klug in einer Pressemitteilung Anfang des Jahres dem Bildungsministerium vorgeworfen, den finanziellen Mehrbedarf der dänischen Schulen, der sich durch die Gleichstellung mit den öffentlichen Schulen zum 1.1.2008 ergeben hat, durch Kürzungen bei den Freien Schulen zu decken.

Wenn es zugetroffen hätte, dass das Bildungsministerium die Mittel für Schulen in freier Trägerschaft mit dieser Begründung kürzte oder nicht bereitstellen wollte, dann wäre dies ohne Zweifel ein starkes Stück. Denn damit trüge das Ministerium dazu bei, die berechtigten Interessen der Kinder an dänischen Schulen und die ebenso legitimen Interessen der Kinder an Freien Schulen gegeneinander auszuspielen. Die Schulkinder an den dänischen Schulen dürfen natürlich nicht als Geiseln im Verhandlungspoker des Bildungsministeriums mit den Privatschulen oder dem Finanzministeriums missbraucht werden. Das gilt aber auch für das Bestreben des Kollegen Dr. Klug, den Privatschulen zu helfen – auch die FDP sollte nicht die vollkommen legitime Erhöhung der Zuschüsse für die dänischen Schulen für ihre Zwecke missbrauchen.

Denn eines möchte ich auch klarstellen: Auch wenn die Freien Schulen im Lande sich immer gern mit den ebenfalls privat organisierten Schulen der dänischen Minderheit vergleichen, so geht dieser Vergleich an der Realität vorbei. Für uns sind diese Schulen die öffentlichen Schulen der dänischen Minderheit. Wer der dänischen Minderheit angehört, hat keine andere Wahl; er muss die Schulen von Dansk Skoleforening for Sydslesvig besuchen.

Der SSW ist sehr froh darüber, dass die Landesregierung dies ebenso sieht und bewusst im neuen Schulgesetz die Bedeutung der Schulen als Regelschulen der Minderheit anerkannt hat. Die finanzielle Gleichstellung bei den Schülerkostensätzen im Rahmen des neuen Schulgesetzes ist ein Ausdruck dieser Anerkennung und sollte daher nicht mit der Erhöhung der Zuschüsse für die Freien Schulen in Schleswig-Holstein in Verbindung gebracht werden.

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