Rede · 22.02.2012 Änderung des Schulgesetzes

Bei der Debatte im Landtag im November letzten Jahres sagte der Kollege Sönnichsen zu, dass die Regierungsfraktionen gern einer Neuregelung zustimmen werden, wenn sie sich in der Ausschussarbeit ergebe. Laut Protokoll bot er eine Berücksichtigung der Mehrkosten, die den Kommunen entstehen, im kommenden Doppelhaushalt an. Das wäre die faire Lösung, damit die Kommunen nicht auf den Kosten für die 330 Schülerinnen und Schülerinnen aus Hamburg sitzen bleiben.
Tatsächlich haben wir lange im Ausschuss gerungen. Doch die Regierungsfraktionen haben letztlich nichts geliefert, obwohl einzelne Abgeordnete im persönlichen Gespräch durchaus Verständnis für die Benachteiligung der Kommunen aus dem Hamburger Rand zeigten.
Der Sachverhalt könnte klarer nicht sein; trotzdem lehnen die Regierungsfraktionen eine Lösung ab. Bereits im Ausschuss hatte der Bildungsminister gemeint, dass er das Geld nicht aufbringen könne. Und damit basta. Tatsache ist, dass auch die Kommunen Probleme haben, das Geld aufzutreiben. Ich möchte nicht erleben, dass wir die bisherige Praxis, Hamburger Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein zu beschulen, aufgeben, weil es sich die Kommunen einfach nicht mehr leisten können. Dann sind wir nämlich genau da, wo wir nie hin wollten: in der schlechtesten aller Welten, in der Eltern und Kinder die Verhandlungsfehler der schleswig-holsteinischen Landesregierung ausbaden müssen.
Doch ich gehe noch weiter, ich sehe nämlich schwarz für die Neuverhandlungen des Gastschulabkommens, die 2015 anstehen. Die Kommunen befürchten meines Erachtens völlig zu Recht, dass beim nächsten Gastschulabkommen mit Hamburg ihre Kostenbelastungen weiter steigen werden. Die Kommunen sitzen nicht mit am Verhandlungstisch, können also gar nicht mitverhandeln, dürfen aber die misslichen Ergebnisse anschließend ausbaden.
Somit ist das Gastschulabkommen ein weiteres Beispiel für die Politik der Landesregierung, die die Kommunen nicht gerade als Partner behandelt, sondern ihnen als unbeteiligte Dritte Kosten aufbürdet. Laut § 113 des Schulgesetzes sind die schleswig-holsteinischen Schulträger nämlich verpflichtet, Schulkostenbeiträge an das Land für die Schülerinnen und Schüler zu entrichten, die in Hamburg zur Schule gehen. Ganz egal, ob es sich dabei um eine Ersatzschule oder eine öffentliche Schule dreht. Was die LAG der Kommunalen Landesverbände davon hält, konnten wir schon in einer Stellungnahme vom Dezember 2010 lesen: „ Die Landesregierung als Verhandlungsführer hat es versäumt, die Kommunen rechtzeitig in das Verfahren einzubinden. Sollte in § 113 eine derartige Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, handelt es sich insoweit um einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter, der gegen die Grundsätze der Beteiligungsvereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden verstößt“.
Die andere Seite dieser Medaille findet sich vor diesem Hintergrund in der genannten Tatsache, dass unsere Schulträger keinen Erstattungsanspruch gegen das Land für jene Schülerinnen und Schüler haben, die bei uns in Schleswig-Holstein zur Schule gehen. – Wobei sich natürlich die Frage stellt, wieso das Land diese Forderung nicht gleich mit in die Verhandlung mit Hamburg zum Gastschulabkommen genommen hat. Das ändert aber alles nichts daran, dass es nicht in Ordnung ist, die Schulträger aus dem Hamburger Rand mit den Kosten für die Schülerinnen und Schüler aus dem Nachbarland einfach im Regen stehen zu lassen.

Ich warne allerdings auch davor, die Beschulung im jeweiligen Nachbarland, also von Schleswig-Holsteinern in Hamburg und von Hamburgern an Schleswig-Holsteins Schulen, als Munition im Kampf für den Nordstaat zu verwenden: dafür eignet sich diese Frage überhaupt nicht. Es geht um die Lebenswirklichkeit rund um Hamburg. Im Hamburger Umland ist es nun einmal gang und gäbe, in dem einen Bundesland zu wohnen und in dem andere zu arbeiten und darum auch völlig natürlich, in dem einen zu wohnen und beim Nachbarn zur Schule zu gehen. Die Eltern haben gezeigt, was sie von bürokratischen, einengenden Verfahren halten: nämlich überhaupt nichts.
Das Problem besteht nicht darin, dass Kinder zum Schulbesuch nicht die Landesgrenzen übertreten dürfen, sondern darin, dass die schleswig-holsteinischen Kommunen im Hamburger Umland doppelt bezahlen müssen: für die Hamburger, die ihre Schulen besuchen und für eigenen Schüler, die nach Hamburg fahren.
Das will der vorgelegte Gesetzentwurf ändern und das unterstützt der SSW.

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