Rede · 12.12.2002 Änderung des Sparkassengesetzes

Ich hatte bereits bei der 1. Lesung des Gesetzes darauf hingewiesen, dass der SSW den zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung erzielten Kompromiss vom Juli 2001 über die zukünftigen Haftungsgrundlagen der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute bedauert. Denn im Grunde bedeutet er den Anfang vom Ende des öf-fentlich-rechtlichen Sparkassensystems in der Bundesrepublik. Das wurde zwar in der Landtagsdebatte von vielen Seiten bestritten, aber wenn wir uns in 10 bis 20 Jah-ren mal wieder sprechen, dann bin ich gespannt, was noch von diesem typisch deut-schen System übrig ist.

Im Grunde läuft die ganze Entwicklung darauf hinaus, dass sowohl die Landesban-ken als auch die Sparkassen eines nicht mehr ganz so fernen Tages wie ganz normale Privatbanken agieren werden. Das ist sehr bedauerlich. Denn das ureigenste System der deutschen Giro- und Sparkassen, das eben nicht nur auf Gewinn abzielt, sondern eben auch eine starke Regionalentwicklungskomponente beinhalt, hat in den vergan-genen 50 Jahren maßgeblich zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung gerade auch im ländlichen Raum hier in Schleswig-Holstein beigetragen.

Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dem vereinbarten Kompromiss zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung - dem die Länder ja nicht zuletzt aus Angst vor langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Deutschen Verband der Privatbanken zugestimmt haben – Rechnung. Dem zufolge musste die Landesregierung gesetzliche Regelungen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Ge-währträgerhaftung und die Anstaltslast, die die Landesbank bisher hatte, bis zum 18. Juli 2005 abgeschafft wird. Diesem Teil des Gesetzes kann der SSW ohne Bedenken zustimmen, denn er ist die Voraussetzung dafür, dass die Landesbank nach Juli 2005 weiterhin wettbewerbsfähig ist.

Und eines ist klar: Auch wenn wir gegen diese Entwicklung hin zu einer „normalen“ Privatbank sind, so haben wir selbstverständlich ein Interesse daran, dass die jetzt bald fusionierte Landesbank - deren Eigner zum großen Teil das Land ja immer noch ist - sich auch in Zukunft am Markt behaupten kann. Das Ziel der Landesregierung , das Beste aus den schwierigen Rahmenbedingungen für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute und für das Land herauszuholen, unterstützt der SSW.

Die Landesregierung will daher eine Fusion der LB Kiel mit der Hamburgerischen Landesbank. In diesem Zusammenhang ist es natürlich vernünftig, die Investitions-bank mit den vielen Landesförderprogrammen aus der Landesbank herauszutrennen und zu einem eigenen Institut umzugestalten. Auch diesen Teil der Planungen unter-stützen wir.

Ich hatte bereits bei der 1. Lesung darauf hingewiesen, dass wir es problematisch sehen, wenn der Finanzminister bereits im Haushalt 2002 auf „Teufel komm raus“ ei-nen Verkauf von 5% der Anteile an der Landesbank mit einplanen wollte. Aus unse-rer Sicht durfte diese Entscheidung nicht dazu führen, dass das Land seine Position bei einer zukünftigen Fusion schwächt oder sogar durch einen zu frühen Verkauf langfristig höhere Einnahmemöglichkeiten verliert.

Von daher begrüßt der SSW, dass der Finanzminister in der jetzigen Situation davon abgesehen hat, den 5%-igen Anteil zu verkaufen. Das hat zwar unmittelbar negative Folgen für den Haushaltsvollzug 2002 gehabt, ist aber insgesamt dennoch eine ver-nünftige Entscheidung der Landesregierung. Denn wahrscheinlich wird sich der Landesbank-Anteil zu einem späteren Zeitpunkt mit einer höheren Verkaufssumme als heute verkaufen lassen können.

Kommen wir nun zum Teil des Gesetzentwurfes, der die Sparkassen direkt betrifft. Hier kann ich mich nicht des Eindrucks erwehren, dass die beiden große Parteien des Landtages etwas unklar agieren. Auf der einen Seite versuchen SPD und CDU die Illusion der Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institute mit anderem Auftrag als nur Gewinnerzielung aufrechtzuerhalten, aber auf der anderen Seite lehnen sie Vorschläge, die darauf abzielen die Sparkassen durch gesetzliche Vorgaben eben an diesen Auftrag zu binden, ab.

Genau darum ging es ja bei dem Änderungsantrag des SSW. Wir wollten zumindest für eine Übergangsphase sichern, dass die flächendeckende Geldversorgung der Be-völkerung und der kleineren und mittleren Unternehmen im ländlichen Raum gesi-chert bleibt. Unser Änderungsantrag sah vor, dass bis zum 31.12.2007 bei jeweils mindestens 10.000 Einwohnern eine Sparkassenfiliale vorhanden sein sollte und bei Gemeinden bis zu 2.000 Einwohnern zumindest eine stationäre Einrichtung vorge-schrieben sein muss.

Genau wie der Schleswig-Holsteinische Gemeindtag machen wir uns Sorgen über die zukünftige Geldversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum. Der Kosten-senkungszwang und entsprechende Filialschließungen sind leider gerade bei den Geldinstituten enorm. Der SSW vertritt aber die Auffassung, dass die Sparkassen bisher weiter gewisse Rechte und Vorteile von öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute genießen und daher auch öffentliche Interessen wahrnehmen sollten.

Vorbild dieses Vorschlages war ja das damalige Bundespostgesetz, wo man bei der Privatisierung der Post für eine Übergangsphase ähnliche Versorgungsregelungen in Bezug auf die Postlieferung gerade auch im ländlichen Raum festgeschrieben hatte.

Natürlich wissen auch wir, dass die Situation nicht unmittelbar vergleichbar ist, da die Post eine Monopol-Stellung hatte. Dennoch: Auf uns wirkt es merkwürdig, dass sich das Land auf der einen Seite finanziell engagiert, um lokale Einkaufsmöglich-keiten im ländlichen Raum zu sichern und auf der anderen Seite im Sparkassenbe-reich zusehen will, wie Filialen geschlossen werden. Das hängt nicht zusammen.

Ich habe mir natürlich auch noch mal das Argument des Innenministeriums ange-schaut, das ja zu unserem Änderungsvorschlag sagt, dass der aktuelle Bankenmarkt keinen finanziellen Spielraum für solche Eingriffe zulässt. Da frage ich mich natür-lich schon, ob wir dann nicht die Sparkassen wirklich gleich alle in Aktiengesell-schaften umwandeln und privatisieren sollte - so wie es die FDP vorschlägt.

Wir bedauern also, dass keine Fraktion unserem Vorschlag folgen wollte. Der SSW wird aber trotz unserer Bedenken dieses Gesetz mittragen, weil wir wollen, dass die Landesbank unter den gegebenen Umständen sich vernünftig und zum Wohle des Landes weiterentwickeln kann.

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