Pressemitteilung · 20.06.2002 Änderungen des Landesnaturschutz- und Landeswassergesetzes sind problematisch

Anlässlich der Landtagsdebatte zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzs und des Landeswassergesetzes, äußerte sich der umweltschutzpolitische Sprecher der SSW-Landtagsvertretung, Lars Harms, heute in Kiel:

"Die vorgesehene Änderung des Landesnaturschutzgesetzes beinhaltet, dass ausgleichspflichtige Eingriffe in Natur und Landschaft nun auch Projekte zur Verwendung von Ödland oder naturnahen Flächen zu intensiver Landwirtschaftsnutzung zählen sollen. Durch diese Änderung sehe ich die Entwicklungsmöglichkeiten von landwirtschaftlichen Betrieben eingeschränkt. Somit werden hier bestimmte landwirtschaftliche Betriebe schwer benachteiligt und durch Ausgleichzahlungen belastet."
Ebenso sieth Harms Probleme für den Küstenschutz durch die vorgesehene Änderung des Landeswassergesetzes.

"Die Änderungen in §77 haben meiner Meinung nach erhebliche praktische Auswirkungen in bezug auf den Küstenschutz. So war früher für die Genehmigungen für Anlagen an der Küste die "untere Küstenschutzbehörde" verantwortlich. Nun soll es die zuständige Genehmigungsbehörde sein. Dies ist ein Rückschritt für den Küstenschutz, da man künftig auf die Fachbehörde verzichtet. Es findet somit kein Vorrang für den Küstenschutz mehr statt. Die pragmatischen Lösungen, die bisher beim Ausgleich zwischen Natur- und Küstenschutz gefunden wurden, werden so möglicherweise unmöglich gemacht."
Abschließend sagte Harms: "Die von der Landesregierung eingebrachten Änderungen dürfen nicht auf Kosten der Landwirtschaft und des Küstenschutzes erfolgen."

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