Rede · 15.11.2001 Arbeitsmarktbericht 2000 & Erfolgskontrolle ASH 2000

In der letzten Sozialausschusssitzung des Landtages präsentierte Staatssekretär Fischer das Pro­gramm für ASH im Jahr 2002. Hierzu legte er ein umfängliches Papier vor, mit den Arbeits­­ergebnissen der Diskussion innerhalb des Ministeriums und mit den Trä­gern zu Revisions­­gründen und -vorschlägen. Hintergrund ist zum einen die von der FDP immer gefor­derte Erfolgskontrolle, aber insbesondere die Evaluation der bishe­rigen ASH-Maßnahmen.

Ein Teil der im FDP-Antrag geforderten Aufklärung wird bereits durch dieses Papier geliefert. Insbesondere geht daraus hervor, welche Projekte bisher nicht realisierbar waren und eingestellt bzw. verändert werden. Problematisch ist jedoch weiterhin die Erfolgs­kontrolle, nämlich wie viele Personen tatsächlich für mehr als 6 Monate einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt erhielten.

Deshalb können wir dem Antrag der FDP insoweit zustimmen. Es soll eine Zusammen­stellung erfolgen, und dies lässt sich ja auch ohne viel Aufwand bewerkstelligen, weil die Daten ohnehin im Ministerium zusammengestellt werden.

Das vom Ministerium vorgelegte Arbeitspapier ist gleichzeitig eine Grundlage für die durch die Landes­regierung vorgeschlagene Kürzung im Bereich ASH. Dies ist unserer Ansicht nach der falsche Weg angesichts der jetzigen Konjunkturlage und den stei­genden Arbeits­losen­zahlen. Ein Herunter­fahren des Programms auf 27,5 Millionen DM nach den Vorstel­lungen der Landesregierung ist nicht erträglich. Die Landes­regierung wird den Nachweis schuldig bleiben, dass sie mit 6,5 Millionen weniger als im Vorjahr dem Ziel gerecht werden kann, eine Verbesse­rung für die Menschen und deren Lebenssituation zu schaffen.

Das muss auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die Bemühungen im Rahmen des neuen ASH-Programms ohnehin schon zu sehr zurückgefahren worden sind. Schmalhans ist kein guter Arbeitsmarktpolitiker. Der SSW steht zu seiner Kritik, dass die starke Fokussie­rung auf die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt dazu führen kann, dass die Anstren­gungen für nicht schnell vermittelbaren Personen zu wenig werden. Man darf aber nicht jene aufgeben, die nicht die dafür erforderlichen Grundvoraussetzungen mitbringen. Besonders problematisch ist auch, dass die betroffenen Personen innerhalb von 3 Jahren nur einmal geför­­dert werden können. Hier geht eine Chan­ce verloren, die Erfolge, seien es auch Teil­erfolge, zu stabili­sie­ren und weiter zu ent­wickeln. Es macht wenig Sinn, dass die Betroffenen bestraft werden und den Kontakt zur Arbeitswelt so lange verlieren. Deshalb müssen Ausnahmen möglich sein.

Aber auch für diesen Bereich kann eine gründliche Evaluation Anhaltspunkte dafür geben, wie die noch vorhandenen Möglichkeiten für die im 2. Arbeitsmarkt befindlichen Personen verbessert werden können. Der SSW lehnt es ab, gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit und schlechter wirtschaftlicher Perspektiven diese Mittel derartig zu kürzen.

Was die einzelnen Maßnahmen für die Beschäftigung und Qualifizierung von Langzeit­arbeits­­­losen, Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern im Rahmen von ASH 21 betrifft, so über­stiegen die Anmeldung in diesem Bereich das Budget um 100 %. Aus diesem Grund wurde durch das Ministe­rium eine Lösungs­möglichkeit für den weiteren Bestand dieses nach­gefragten Bereiches gesucht und gefunden. Aber das ist nicht akzep­tabel. Aus den Vor­­­be­mer­kun­gen zu diesem Bereich ergibt sich, dass die Zielverein­barungen nicht erreicht werden, weil die Vermittlung nicht individuell ziel­gerichtet und nicht am Bedarf des Arbeits­marktes der Region orientiert erfolgte. „Das Ziel der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ist bei vielen Trägern nach wie vor unzureichend berücksichtigt,“ heißt es. Das Ministerium sollte über­prüfen, ob sie tatsächlich die regionale Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und die Be­schäf­­tigung von und mit besonders schwierigen Zielgruppen­angehörigen angemessen berück­sichtigt hat.

Die im Arbeitsmarktbericht enthaltenen Ausführungen zu ASH sind gut dargestellt und zeigen gleichzeitig auf, wie die Situation der Frauen berücksichtigt wird. Die im Zusammen­hang mit dem Papier zur ASH-Richtlinien-Revision genannten Zahlen über Teilnehmer zeigen, dass nicht einmal das Hauptziel erreicht bzw. ist aus den schriftlichen Unterlagen noch nicht erkennbar ist. Die hier von der FDP geforderte Evaluation ist notwendig.

Bei einigen Projekten der bisher geplanten ASH 2000 hat sich gezeigt, dass diese nicht praktikabel sind. Dies gilt für den Bereich Jobtransfer und der Beratung von Unter­nehmen. Dies zeigt, dass das gewählte Instrument im Rahmen der präventiven Arbeits­marktpolitik in der geschaffenen Form nicht angenommen wird. Für mich erhebt sich hier die Frage, ob diese Instrumente wegen mangelnder Bekanntheit nicht nachgefragt wurden, oder ob die Bedingungen so schwer zu erfüllen waren, dass niemand ein Interesse zeigte. Das Ministerium schlägt vor, hier diese Programmteile bei den Maßnahme „Freie Förde­rung“ anzusiedeln, aber eine Lösung der Probleme des einzelnen ist hierdurch nicht erkennbar.

Der Arbeitsmarktbericht des Jahres 2000 setzt bedauerlicherweise nicht die positive Lage­beschreibung fort, die noch im Bericht für 1999 enthalten war. Insbesondere mussten die Prognosen, die noch im letzten Bericht sehr positiv waren, aufgrund der unerwarteten Kon­junk­tur­lage zurückgenommen und revidiert werden. Deshalb geht der Bericht mit dem Aus­blick auf die Zukunft sehr viel vor­sichtiger um.

Erfreulich ist, dass sich die Dynamik des Arbeitsmarkts im nördlichen Landesteil verbessert hat. Die relative und absolute Arbeitsplatzdynamik im Bereich des Arbeits­amtes Flensburg ist auch einmal eine gute Nachricht für die Region. Grundsätzlich hat sich die Zahl der Lang­zeit­­arbeits­losen im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr verringert und liegt auch unter den Ver­­gleichs­­­zahlen in Westdeutschland. Bedauerlich ist aber, dass der Anteil der Jugendlichen an den allen Arbeitslosen nicht gesenkt werden konnte und immer noch oberhalb der Quote des Bundesgebiet West bewegt.

Der Hinweis auf die kommende Überalterung unserer Gesellschaft und die damit einherg­e­hendes sinkendes Arbeitskräfteangebot wird zukünftig dazu führen, dass altersgerechte Ge­stal­tung betrieblicher Arbeitsbedingungen und Qualifizierung zur notwendigen präven­­­tiven Arbeits­marktpolitik aller Beteiligten führen muss. Hier gilt es auch offensiv über die zukünf­tige Gestaltung durch Zuwanderung nachzudenken.

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