Rede · 26.02.2026 Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte ist Pflicht!

„Die Landesregierung kann sich hier winden, wie sie will, wir kommen nicht umhin auch für Lehrkräfte eine Arbeitszeiterfassung einzuführen. Die Arbeitszeiterfassung ist kein Wunschdenken der Opposition, sie ist Pflicht für alle Arbeitnehmer in der EU.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 13 - Arbeitszeiterfassung für Schleswig-Holsteins Lehrkräfte (Drs 20/4075)

Vor gut einem Jahr, haben wir hier im Landtag einen nahezu gleichlautenden Antrag der SPD-Fraktion zum Thema „Arbeitszeiterfassung für Schleswig-Holsteins Lehrkräfte“ diskutiert. Seinerzeit war der Antrag unter anderem mit einem Prüfauftrag versehen, ob und wie sich das Land Schleswig-Holstein der Bremer Initiative zur Einführung einer Arbeitszeiterfassung anschließen könnte. Der Antrag wurde von der Koalition abgelehnt, wir haben damals zugestimmt.
Mittlerweile sind die Bremer weiter. Dort wurde beschlossen, für das Schuljahr 2026/27 ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften einzuführen. Ein entsprechender Evaluationsbericht soll demnach Anfang 2028 vorliegen. Angedacht war dabei auch, dass die Erkenntnisse der sächsischen Studie in die Bremer Planungen einfließen sollen. So weit so gut.
Das sächsische Staatsministerium hatte im Frühjahr 2024 eine groß angelegte Arbeitszeituntersuchung unter den sächsischen Lehrkräften durchgeführt. Über 4.000 zufällig ausgewählte Lehrkräfte und Schulleitungen verpflichtend an der Untersuchung teil. Die teilnehmenden Personen wurden per Zufallsstichprobe ausgewählt. Über den Zeitraum eines Schuljahres wurden die Arbeitszeiten und Tätigkeiten in einem webbasierten Zeiterfassungstool gesammelt und zusätzlich wurden Befragungen zur Zeiterfassung durchgeführt. 
Der Abschlussbericht liegt vor und damit hat Sachsen eine belastbare Datengrundlage über alle arbeitsrelevanten Tätigkeiten von Lehrkräften und Schulleitungen. Das gilt für den Unterricht, dessen Vor- und Nachbereitung und vor allem für die verschiedenen außerunterrichtlichen Tätigkeiten. 
In einem groben Überblick lautet das Ergebnis der Untersuchung: Schulleitungen arbeiteten im Schnitt über das gesamte Schuljahr 7,8 Prozent mehr als ihr individuelles Soll, Teilzeitlehrkräfte lagen mit 5,8 Prozent ebenfalls darüber, Vollzeitlehrkräfte mit -0,6 Prozent unter ihrem Soll. Wie gesagt, das ist ein grober Überblick. Die Studie ist jedoch viel Umfangreicher, so dass die Ergebnisse nun in einem interdisziplinär besetzten Expertengremium beraten werden und daraus Handlungsempfehlungen erfolgen sollen. 
Zumindest hat Sachsen nun eine Grundlage, mit der sie politisch weiterarbeiten können. Hiervon sind wir in Schleswig-Holstein noch weit entfernt. Und das ist nicht gut. Denn wir haben bisher keine Grundlage, mit der wir datenbasiert arbeiten können und wissen, wie es bei unseren Lehrkräften aussieht und wieviel Arbeitszeit hinter einer Unterrichtsstunde steckt. Aus Sicht des SSW kann es daher nur von Vorteil sein – gerade für unserer Lehrerinnen und Lehrer – wenn wir endlich einen umfangreichen Überblick hätten. Allein auf Grundlage dessen, lassen sich entsprechende Arbeitszeitmodelle für Lehrkräfte entwickeln, die auch zum Schutz der Lehrkräfte dienlich sind.
Die Landesregierung kann sich hier winden, wie sie will, wir kommen nicht umhin auch für Lehrkräfte eine Arbeitszeiterfassung einzuführen. Die Arbeitszeiterfassung ist kein Wunschdenken der Opposition, sie ist Pflicht für alle Arbeitnehmer in der EU. Entsprechend hat der EuGH bereits 2019 geurteilt. Und auch das Bundesarbeitsgericht hat 2022 im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes entschieden, dass für Beamte und damit auch verbeamtete Lehrkräfte die Arbeitszeiterfassung einzuführen ist. Im Übrigen gilt dies bereits für angestellte Lehrerinnen und Lehrer.
Also, über Kurz oder Lang wird es kommen und daher sollten wir die Chance jetzt nutzen, uns rechtzeitig in den Prozess und in die Mitgestaltung einzubinden. 
Die ersten Bundesländer machen sich auf den Weg und diesen Weg sollten wir mitgehen um Vorreiter einer Bewegung zu werden, die so oder so kommen wird.

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