Rede · 28.06.2006 Barrierefreies Fernsehen

Der SSW begrüßt den Bericht der Landesregierung. Ist doch die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben etwas sehr Wichtiges und es sollte eben diesen Menschen auch möglich sein, sich aus Funk- und Fernsehen Informationen zu holen.

Schon vor einigen Jahren machten wir deutlich, dass eine Behinderung nicht in erster Linie ein Mangel des Individuums ist, sondern vielmehr ein Konstruktionsfehler der Gesellschaft. Und wenn man sich dann einmal die Zahl der Menschen mit Behinderung vor Augen hält, immerhin haben in Deutschland über 10% der Menschen eine Behinderung, dann wird es ersichtlich wie evident eben auch dieser Bericht und das Thema „barrierefreies Fernsehen“ sind. Und bei Barrieren denke ich nicht nur an dicke Mauern und unüberwindbare Treppen. Hindernisse für Menschen mit Behinderung sind all diese Dinge, die der Teilhabe dieser Menschen am gesellschaftlichen Leben im Wege stehen.

Diese große Minderheit der Menschen mit Behinderung hat ebenso wie alle anderen Menschen das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen, und das ist das Fernsehen nun mal,  ungehindert zu unterrichten. So schreibt es unser Grundgesetz. Zwei Artikel früher schreibt das Grundgesetz sogar, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Aber wie man aus dem Bericht entnehmen kann, ist dieses eben nicht der Fall. Nur eine ausgesuchte Zahl an Sendern bietet überhaupt den Dienst der Untertitelung oder der Gebärdensprache-Dolmetschung. Und das obwohl die Gebärdensprache vor Jahren als Sprache anerkannt worden ist.

Guckt man sich nun die Zahlen aus dem Bericht an, dann sieht man die Unterschiede. Die öffentlich-rechtlichen Sender, allen voran das ZDF mit über 74.000 untertitelten Sendeminuten, sind führend, was das barrierefreie Fernsehen angeht. Dazu kommen dann in den gemeinsam mit ARD getragenen Kanälen noch einige Sendungen, wie die „Tagesschau“ und das „heute journal“, die mit Gebärdensprachendolmetscher ausgestrahlt werden. Natürlich gibt es bei den privaten Ausnahmen, dennoch ist die Versorgung mit Informationen nicht befriedigend. Es kann sich bisher eben doch nicht ein jeder und immer mit Informationen aus allen Quellen versorgen.

In anderen Ländern sieht das anders aus. So ist es in Großbritannien so, dass der öffentlich-rechtliche Sender BBC bis zum Jahre 2009 alle Sendungen mit Untertiteln versehen muss. Noch besser ist es derzeit in Kanada. Seit einigen Jahren ist es nun so, dass alle Nachrichten und 90% des restlichen Programms bereits zugänglich sind für Gehörlose und hörgeschädigte Personen. Ja selbst die USA haben ein Behindertengesetz, dass jedem öffentlich-rechtlichen Sender zur Auflage macht, jede ihrer Sendungen mit Untertiteln zu versehen. Wir können derzeit nur appellieren und die Sender und Rundfunkanstalten auffordern, ähnlich bei uns zu agieren. Der SSW begrüßt es daher auch, wenn im Bericht steht, dass sich die Landesregierung weiter vehement für barrierefreies Fernsehen einsetzen will. Und wir hoffen, dass es nicht nur beim Versuch bleibt, sondern dass die Landesregierung das auch tut.

Wenn ich dann aber sehe, dass es bereits 1999 einen Beschluss gab, der das barrierefreie Sehen fördern und unterstützen sollte, und wenn ich dann sehe, was bisher passiert ist, dann bleibt nur zu sagen; Weiter machen und nicht aufhören.
Etwas Positives ist schon mal zu sehen, denn im Frühjahr nächsten Jahres will der NDR sein tägliches aktuelles Journal „DAS!“ mit Untertiteln versehen und ausstrahlen. Das ist ein Anfang, aber es ist ganz bestimmt noch weiter auszubauen.

Der Bericht hat einen Einblick in die Problematik verschafft, aber nun heißt es, wie bereits erwähnt, weiter machen. Wir, die Politiker und die Landesregierung müssen weiterhin den Einfluss ausüben, der nötig ist, damit auch Menschen mit Behinderung teilhaben können am Leben hier bei uns.
Wenn im Fazit des heutigen Berichts steht, dass ein wichtiges Instrument der in § 11 Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrages genannte Bericht ist, der alle zwei Jahre veröffentlicht wird, sage ich, dass es nicht nur alle zwei Jahre zu einer Diskussion über barrierefreies Fernsehen kommen soll. Nein, es ist ebenso wichtig, dass man in den Rundfunkanstalten über Barrierefreiheit diskutiert. Und dieses sind dann wie eingangs bereits erwähnt nicht nur die physischen Barrieren. Es geht nicht nur um Sonntagsreden oder Schönrederei – es geht um die Teilhabe der Menschen mit Behinderung am alltäglichen Leben.
Ich freue mich auf eine gute Diskussion im Ausschuss.
 

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