Pressemitteilung · 13.05.2015 Beitragsrückerstattung notfalls einklagen

Zur Äußerung des Gemeindetag-Geschäftsführers Jörg Bülow, eine generelle Erstattung der Elternbeiträge aufgrund des Kitastreiks komme unter Berufung auf höhere Gewalt nicht infrage, erklärt der sozialpolitische Sprecher des SSW im Landtag, Flemming Meyer:

Wenn die Eltern für ihre Kitagebühren keine Gegenleistung erhalten, dann haben sie auch einen Anspruch darauf, das gezahlte Geld zurückerstattet zu bekommen. So einfach ist das. 

Der Streik war angekündigt und somit absehbar. Von daher kann von höherer Gewalt überhaupt nicht die Rede sein. Ich kann alle Eltern, denen die Rückerstattung verweigert wird, deshalb nur ermutigen, ihre Beiträge notfalls einzuklagen.  

Die Bürgerinnen und Bürger sollten auch vom Gemeindetag erwarten können, dass er sich für ihre berechtigten Belange einsetzt, statt Tarifstreitigkeiten künstlich auf das Niveau von Naturkatastrophen zu heben.  

   

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