Rede · 07.10.2010 Berichte zu den Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein sowie Flensburg und Itzehoe

Schon aus meiner Kleinen Anfrage vom 19. Juli ist hervorgegangen, dass die Landesregierung nicht weiß, warum eine Schließung der kleinen Justizvollzugsanstalten im Land sinnvoll wäre. Damals gab es die Antwort, dass die mit der Schließung konkret verbundenen Einsparungen seit dem entsprechenden Beschluss der Landesregierung im Justizministerium ermittelt werden. Dort wo eine genaue Berechnung nicht möglich ist, werden Schätzungen vorgenommen. Diese Vorbemerkung der Landesregierung macht deutlich, dass hier Beschlüsse gefasst wurden, ohne dass diese in irgendeiner Form durchdacht oder argumentativ unterlegt sind.

Auch der vorliegende schriftliche und der jetzt gegebene mündliche Bericht zur Situation der Justizvollzugsanstalten im Land machen einen noch nicht klüger. Klar ist eigentlich nur, dass die Landesregierung Justizvollzugsanstalten schließen möchte. Warum dies eigentlich zwingend notwendig ist, welche Konsequenzen damit verbunden sind und nach welchen Kriterien all dies passieren soll, ist weiterhin unklar. Unklar ist vor allem auch, warum kleinere Anstalten grundsätzlich unwirtschaftlicher sein sollen.

Mit der Schließung der JVAs in Flensburg und Itzehoe sollen Stellen und vor allem auch Investitionsmaßnahmen eingespart werden. Wie hoch die einzusparenden Beträge sind und auf welcher Grundlage diese Einsparungen berechnet werden, ist bisher jedoch nicht transparent gemacht worden. Dafür gibt es Stellungnahmen z.B. vom Bund der Steuerzahler, die deutlich machen, dass es zwar Einsparungen geben kann, auf der anderen Seite aber auch Ausgaben stehen - weil man viele Aufgaben in einem Rechtsstaat nicht einfach wegsparen kann.

Zu den Ausgaben gehören die Fahrten zu den Gerichtsterminen und damit die Erhöhung der Planstellen bei der Landespolizei, die längeren Anfahrtswege für die Vernehmungen und damit auch mehr Stellen bei der Kripo, Mehrarbeit bei den Gerichtswachtmeistern und auch dort eventuelle Mehreinstellungen. Weiterhin gibt es durch die Verlegungen in den Vollzug nach Kiel, Neumünster oder Lübeck einen größeren Bedarf an Vollzugsbeamten, mehr Pflichtverteidiger durch das rechnerische Aufkommen an Besuchen, mehr Streifen- und Gefangenentransportwagen, zusätzliche Anwaltskosten, Fahrtkosten für die Gerichtsvollzieher und die Bewährungshilfe sowie Kosten durch einen möglichen Erhalt der Liegenschaften.

Interessant wäre, wie diese Ausgaben beziffert werden und zu welchem Ergebnis die Landesregierung dann kommen würde. Ich möchte hier keinen „Diskutierwettbewerb“ eröffnen, es ist nur ganz einfach unklar, wie weit die Berechnungen mittlerweile sind und ob es tatsächlich zu „Einsparungen in Millionenhöhe“ kommen wird - wie die Landesregierung postuliert - oder ob nicht viel mehr die Kosten, die an einer Stelle eingespart werden, an anderer Stelle wieder ausgegeben werden müssen.

Zu der Schließung der kleinen Justizvollzugsanstaltsstandorte gibt es allerdings noch weitere Fragen, auf die es von Seiten der Landesregierung bisher noch keine Antworten gibt. Da sind zum einen die mit einer möglichen Schließung verbundenen Veränderungen der Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte. Besonders in Flensburg ist die Angst groß, dass mit einer Schließung der JVA auch das langsame Sterben des Landgerichtsstandortes eingeläutet wird. Die Gefahr ist nämlich groß, dass ohne eine eigene JVA die Durchführung von Verhandlungsterminen vor der Großen Strafkammer des Landgerichts so erschwert und verteuert werden, dass schon bald der Ruf nach einer Verlagerung der Strafkammer laut werden wird. Also welche Antwort gibt diese Landesregierung auf die Frage, ob mit einer Schließung der JVA der Gerichtsstandort Flensburg gefährdet ist?

Zum anderen stellt sich die Frage nach den sozialen Auswirkungen einer möglichen Schließung. Dabei geht es nicht nur darum, dass die Insassen durch die dezentrale Lage der JVAs die Möglichkeit haben, die sozialen Kontakte zu Familien und Freunden durch die räumliche Nähe und die kurzen Verkehrsverbindungen aufrecht zu erhalten. Es geht auch darum, dass bei den meisten Familien durch die Inhaftierung sowieso schon ein Einkommen wegfällt. Viele Familien können sich durch den erheblichen Zeitaufwand und die zum Teil schlechten öffentlichen Verkehrsanbindungen die Wahrnehmung der Besuchszeiten dann nicht mehr leisten. Ein sozialer und heimatnaher Strafvollzug fällt daher mit einer Schließung der kleinen Justizvollzugsanstalten im Land weg. Es geht dabei nicht darum, es den Insassen so gemütlich wie möglich zu machen. Es geht schlichtweg darum, die Resozialisierungschancen zu erhöhen - und da gibt es in Schleswig-Holstein ausreichend Eckpunkte, an denen angesetzt werden sollte. Dies ist den Insassen übrigens auch selbst klar. Am 22. Juni titelte der SHZ „Aufregung im Knast: Keiner will raus“. Den Insassen ist nämlich durchaus klar, dass sie in den größeren Gefängnissen des Landes untergehen würden und keine Chancen hätten, wieder zurück zu einem eigenen straffreien Leben zu finden.

Weitere Fragen stellen wir uns in Bezug auf die Sicherheitslage in Flensburg, wenn die Polizistinnen und Polizisten vor Ort ständig damit beschäftigt sind, die Festgenommenen im nördlichen Landesteil Richtung Süden zu kutschieren. Und auch wie mit den bereits getätigten und den noch ausstehenden Sanierungen umgegangen werden soll, ist weiter unklar.

In Flensburg hat man in den letzten Jahren für 2,14 Millionen Euro saniert. Weitere Investitionsmaßnahmen stehen an, auf die die Landesregierung gerne verzichten würde. Nach der Stellungnahme der Stadt Flensburg zu diesem Thema stellt sich für den SSW allerdings die Frage, ob hier unterschieden wird zwischen den gewünschten und den notwendigen Sanierungen. Auch ist unklar, warum der Auftrag für die Sanierungen dem teuersten Anbieter übertragen wurde und ob es nicht auch kostengünstigere Alternativvorschläge gibt. Wie sieht die Landesregierung außerdem die bisher getätigten Investitionen, wenn die JVA geschlossen wird. Ist es nicht absurd, erst so viele Gelder zu investieren und dann alles stehen und liegen zu lassen?

Wie Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es viele Fragen in Bezug auf eine Schließung der kleinen JVAs im Land, die es zu beantworten gibt, bevor ein Entschluss gefasst wird. Es kann einfach nicht sein, dass man aufgrund von wahllos heraus gegriffenen Zahlen mal hier und mal da kürzt. Das Justizministerium stellt bisher überhaupt nicht in Frage, dass ein Vorhandensein einer JVA in jedem Landgerichtsbezirk aus fachlicher Sicht geboten ist. Genau darum geht es nämlich: die fachliche Sicht. Es geht hier um Menschen, die nicht einfach nur ein zu kürzender Kostenfaktor sind. Für den SSW fordere ich daher die Landesregierung auf, ihren Sparvorschlag noch einmal zu überdenken und endlich eine transparente Argumentation auf den Tisch zu legen, damit Richter- und Anwaltsvereine, die Stadt Flensburg, der Bund der Strafvollzugsbediensteten, die GdP und sogar die Gefangenen und ihre Angehörigen verstehen können, warum die Schließung ihrer JVA von Vorteil sei. Aus Sicht des SSW ist diese weitere Schwächung des nördlichen Landesteils nämlich kein Vorteil, sondern ein Armutszeugnis für die schwarz-gelbe Landesregierung.

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