Rede · 17.11.2011 Bundesratsinitiative für ein Verbot von Wildtierhaltung in Zirkussen

Bereits in 2003 gab es hier im Landtag eine Initiativ der FDP, gegen die Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben. Der Antrag war umfangreich gefasst, da er sich nicht auf bestimmte Tierarten beschränkte. Für den SSW kann ich feststellen, dass sich an unserer Haltung zu diesem Thema nichts geändert hat.
Seinerzeit sollte auch über eine Initiative des Landes Hessen im Bundesrat entschieden werden, die ein Verbot von Affen, Elefanten und Bären im Zirkus vorsah. Darüber hinaus wurde die Einrichtung eines Zirkuszentralregisters zur besseren Kontrolle der Tierhaltung gefordert. Das war vor rund acht Jahren.
Wenn ich heute den vorliegenden Antrag sehe, muss ich schlussfolgern, dass sich seit dem nichts an den unzumutbaren Haltungsweisen von Wildtieren in Zirkussen geändert hat.

Wildtiere stellen besonders hohe Ansprüche an ihre Unterbringung, Ernährung und Pflege, sowie an die Sachkunde des Halters. Wir wissen, dass diese Ansprüche in einem reisenden Zirkus häufig nicht erfüllt werden können. Einen Großteil ihres Lebens verbringen sie in engen Transportwagen und die wenigsten Zirkusbetriebe verfügen über geeignete Winterquartiere. Das Resultat sind Bilder von Großkatzen, die in engen Käfigwagen auf und ab laufen oder von Elefanten die angekettet sind und weben. Das sind Verhaltensstörungen, die darauf zurück zuführen sind, dass diese Tiere nicht artgerecht gehalten werden.
Darüber hinaus werden Tiere dressiert Sachen zu machen, die sie in freier Wildbahn nicht machen würden. Tiger springen gewöhnlicher weise nicht durch brennende Reifen und Elefanten machen freiwillig keinen Kopfstand. Es geht um nicht domestizierbare Tiere, die in Zirkussen dressiert wurden Dinge zu machen die wider ihrer Natur sind. Dies ist nicht zu vergleichen mit Hunden, die ihrem Herrchen mit kleinen Kunststücken eine Freude machen wollen.

Wir haben zwar seit 2009 das Zentralregister, dieses wird jedoch von Experten als stumpfes Schwert eingeschätzt, da entscheidende Forderungen nicht aufgenommen wurden. Die Hessische Tierschutzbeauftragte weist darauf hin: „Es hätten bundesweit alle Veterinärämter verpflichtet werden müssen, alle ihre Informationen über einzelne Zirkusbetriebe dort einzutragen. Das ist jedoch nicht geschehen und so machen manche Ämter Meldung, andere nicht - daher wird es immer ein lückenvolles Register bleiben.“
Mit anderen Worten, mit dem Register haben wir nichts gewonnen.

Zu einem Verbot bestimmter Tierarten in Zirkussen konnte die Bundesregierung sich bisher nicht durchringen. Immer wieder wurde von Seiten des Bundes auf ein EU-Verfahren gegen das komplette Wildtierverbot in Zirkussen hingewiesen das in Österreich bereits 2006 eingeführt wurde. Dieses Argument zieht aber nicht. Die Europäische Kommission hat das österreichische Wildtierverbot in Zirkussen als rechtmäßig bewertet und damit einer Beschwerde des europäischen Zirkusverbandes widerlegt. Neben Österreich haben auch Bulgarien, Dänemark und Polen ein totales Wildtierverbot. In Schweden, Finnland und Ungarn sind bestimmte Tierarten verboten – und das bereits seit Ende der 90’er Jahre. Es geht doch.

Der Tierschutz ist in unserer Verfassung verankert. Wir haben strenge Kontrollen wenn es um die Haltung und den Transport von Schlachtvieh geht. Dort werden die Kontrollen besser umgesetzt als bei Zirkussen. Vielerorts wird ein Auge zugedrückt, um die örtlichen Gemeinden nicht mit den entstehenden Unterbringungskosten zu belasten. Dies ist doch keine Lösung. Man kann die Gemeinden, die in solchen Fällen ihrer Verpflichtung nachkommen, doch nicht noch zusätzlich bestrafen.

Eine aktuelle Forsa-Studie hat ergeben, dass sich 65% der Bevölkerung für ein Verbot exotischer Tierarten in Zirkussen aussprechen. Daher sollten wir uns den Anträgen aus Hamburg und Hessen anschließen. Der SSW stimmt den vorliegenden Anträgen zu, denn die Argumente sind auf unserer Seite.

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