Pressemitteilung · 31.10.2012 Diätenregelung: Die Piraten zielen ins Leere

Zum von den Piraten eingeleiteten Organstreitverfahren gegen Zulagen für parlamentarische Geschäftsführer erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Es ist natürlich das gute Recht der Piraten, die Entschädigungsregelung für Abgeordnete rechtlich überprüfen zu lassen.
Auch der SSW hat sich immer schon für eine transparente und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Diätenregelung eingesetzt.

Diesem Anspruch ist die unter Mitwirkung der Benda-Kommission zustande gekommene Diätenreform jedoch längst gerecht geworden. Dass die heutige Entschädigungsregelung rechtens ist, geht auch aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages hervor, das die Piraten selbst in Auftrag gegeben haben.

Die Kläger der Piratenpartei machen es sich zu einfach, wenn sie leistungsbezogene Zulagen pauschal zur Extrawurst verklären. Parlamentarische Geschäftsführer tragen eine höhere Verantwortung (u.a. Personalverantwortung für die Fraktionsangestellten) und müssen überdurchschnittliche Leistungen im Verhältnis zu üblichen Abgeordneten erbringen. Deshalb ist die leistungsbezogene Zulage für parlamentarische Geschäftsführer nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch nachvollziehbar.




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