Rede · 21.11.2025 Die Ersatzschulen stehen beim Ganztagesangebot allein da
„Ich frage mich, wie die Ersatzschulen es unter diesem finanziellen Druck und fehlender Planungssicherheit, schaffen sollen den Rechtsanspruch nach den vorliegenden Richtlinien ab dem nächsten Sommer zu erfüllen.“
Jette Waldinger-Thiering zu TOP 21 - Ausbau des (teil-)gebundenen Ganztagsangebots in Schleswig-Holstein (Drs. 20/3673, 20/3728)
Nächsten Sommer ist es so weit, in wenigen Monaten gilt der Rechtsanspruch auf eine
schulische Ganztagsbetreuung. An einigen Schulen werden die Kinder vielleicht schon in gebundenen Ganztagkonzepten oder zumindest in teilgebundenen Angeboten beschult. Aber zum größten Teil wird es ein offenes Ganztagsangebot sein, an denen die Kinder nach der verpflichteten Unterrichtszeit betreut werden können, sofern die Eltern ihre Kinder hierfür anmelden.
Ich bin auch der Meinung, dass ein gebundenes oder teilgebundenes Ganztagskonzept, das ja somit gleichzeitig zur Teilnahme verpflichtet und auch kostenfrei sein muss, zur
Bildungsgerechtigkeit beiträgt. Aber sind wir in Schleswig- Holstein schon so gut aufgestellt, dass ein flächendeckendes gebundenes oder teilgebundenes Ganztagskonzept funktioniert?
Ich bezweifle das. Denn damit der Schulalltag mit abwechselnden Unterrichts- und
Freizeitphasen bis in den Nachmittag hinein gut strukturiert und qualitativ umgesetzt werden kann, benötigt es eine Menge personelle und finanzielle Ressourcen. Weder Personal noch Finanzielle Mittel sind im Moment ausreichend vorhanden, um das Ganztagsangebot an Schulen auszuweiten und in gebundene Konzepte zu integrieren. Wir sollten uns jetzt auf die aktuelle Situation konzentrieren und auf die Herausforderung der Schulträger und Kommunen schauen.
Die neuen vereinbarten „Richtlinien zu Betriebskostenförderung“ sind ja schön und gut, aber trotzdem gibt es für viele Schulträger noch etliche Herausforderungen, die bis zu den
Sommerferien 2026 gelöst werden müssen.
Besonders die Ersatzschulen müssen sehen, wie sie die fehlenden finanziellen Mittel aufbringen, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Den Ersatzschulen wurde zugesagt, dass die allgemeinen Sachkostenberechnung neu berechnet und bis 2026 angepasst werden sollte.
Am 27. Februar dieses Jahres haben wir hier im Plenum den Antrag „Ersatzschulen in Schleswig-Holstein verlässlich finanzieren und begleiten diskutiert, hierzu sagte die Ministerin Prien damals laut Protokoll: „Die Neuberechnung der Sachkosten ist längst mit den Verbänden der Schulen in freier Trägerschaft verabredet. Darauf haben wir uns schon im Jahr 2024 geeinigt.“
Es wäre so schön, wenn das tatsächlich so wäre. Aber jetzt haben wir Oktober und der Prozess scheint festzustecken- weil die Kommunen jetzt erstmal die Ganztagsberechnungen abschließen müssen. Viele Schulen haben die Anpassung der allgemeinen Sachmittel für 2026 fest mit eingeplant, jetzt müssen sie sehen, wie sie das fehlende Geld kompensieren können.
Immerhin würde eine Anpassung der Unterfinanzierung jährlich einige hundert Euro pro Schüler mehr bedeuten.
Ganz nebenbei sollen die nicht kommunalen Schulträger auch noch neue bürokratische
Strukturen schaffen, um die Sozialstaffelung zu regeln. Statt wie im Kitabereich auf die
kommunalen Strukturen zurückzugreifen.
Ich frage mich, wie die Ersatzschulen es unter diesem finanziellen Druck und fehlender
Planungssicherheit, schaffen sollen den Rechtsanspruch nach den vorliegenden Richtlinien ab dem nächsten Sommer zu erfüllen.
Nun haben wir gerade kurz über die Betriebskosten im Ganztag geredet und
festgestellt, dass die 75% die das Land davon übernimmt, erst in 2027 ausgezahlt werden.
Normalerweise ist der Auszahlungsmodus im Frühjahr und im Herbst. Allerdings wird es jetzt im Herbst 2026 keine Auszahlung geben und die Schulträger müssen die erhöhten Ausgaben, um den Rechtanspruch im Ganztag ab Sommer 2026 zu erfüllen, selbst kompensieren.
Das wird besonders für die Ersatzschulen eine Herausforderung sein.
Da im Haushalt 2026 hier jetzt keine Gelder zu finden sind, frage ich mich - werden die
Betriebskosten rückwirkend ab Schuljahresbeginn 2026 berechnet?
Und zweitens- kann nicht eine Abschlagzahlung im Herbst 2026 zumindest an die Ersatzschulen geleistet werden? Damit sie die Anforderungen für den rechtsansprucherfüllenden Ganztag finanziell gerecht werden können?