Rede · 11.07.2014 Die freie Zugänglichkeit ist ein hohes Gut

In Skandinavien haben das Betretungsrecht und der freie Zugang zur Natur eine ausgeprägte und alte Tradition mit unterschiedlichen Ausprägungen. Das wohl bekannteste und auch am weiten gefasste Recht ist das Allemannsrät – das sogenannte Jedermannsrecht. Es gewährt den Menschen grundsätzlich die Betretung der Wildnis und zum Teil auch des privaten Eigentums. Zwar gibt es das Allemannsrät in Dänemark so nicht, aber der freie Zugang zu Küsten und Ufern ist auch dort prinzipiell erlaubt. Doch immer wenn etwas prinzipiell oder grundsätzlich geregelt ist, dann gibt es auch Ausnahmen. Es gibt also auch dort Bereiche, wo es Betretungsverbote gibt. 

 


 

Der Ansatz der allgemeinen Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Natur, wie es aus der Begründung im Antrag hervorgeht, findet prinzipiell unsere Zustimmung. 

 

Doch worüber diskutieren wir hier eigentlich. Ich frage mich, was die Piraten mit ihrem Antrag wirklich bezwecken. Es ist doch nicht so, dass ein Ausverkauf der schleswig-holsteinischen Küsten und Ufer stattfindet. In dem vorliegenden Antrag wird in der Begründung auch auf die Kleine Anfrage des Kollegen Breyer hingewiesen. Dort ist in der Tabelle nachzulesen, welche Seewasserstraßenflächen in den letzten 10 Jahren an Dritte weitergegeben oder veräußert wurden. Zudem hat es immer eine Unterrichtung gemäß Haushaltsgesetz bei diesen Grundstücksangelegenheiten gegeben. Das Parlament wurde immer informiert.

 


 

Aus der Kleinen Anfrage geht auch deutlich hervor, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine solche Übertragung überhaupt stattfinden darf. Dies ist in §1 Abs. 3 Bundeswasserstraßengesetz geregelt. Dort ist zu lesen: „Soweit die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben des Bundes nicht beeinträchtigt wird, kann das jeweilige Land das Eigentum des Bundes an den Seewasserstraßen und an den angrenzenden Mündungstrichtern der Binnenwasserstraßen unentgeltlich nutzen, wenn die Nutzung öffentlichen Interessen dient, insbesondere zur Landgewinnung, Boden- und Wasserentnahme, Errichtung von Hafenanlagen, zu Maßnahmen für den Küstenschutz und für den Wasserabfluss sowie für die Durchführung des Badebetriebes,…“. 

 

Damit erfüllen die in der Anlage zur Kleinen Anfrage dargestellten Flächen, durchaus die geforderten Kriterien, indem sie im öffentlichen Interesse genutzt werden. 

 


 

Und das ist genau der Punkt, den die Piraten nicht akzeptieren wollen. Für die Piraten stellt einzig die freie Zugänglichkeit das öffentliche Interesse dar. Dass auch Hafenanlagen, im öffentlichen Interesse sein können, akzeptieren sie nicht. Anders verstehe ich den Antrag sonst nicht.

 

Sofern die öffentlichen Interessen – im Sinne des Gesetzes – erfüllt sind, steht einer Übertragung öffentlichen Landeseigentums nichts im Wege. Zumal es aus unserer Sicht nicht zu einem Ausverkauf von landeseigenen Flächen gekommen ist. Aus diesem Grund können wir den ersten Punkt des Antrages nicht unterstützen. 

 

Was den zweiten Punkt angeht, sehen wir die Problematik in der zeitlichen Beschränkung. 

 

Kein Investor würde beispielsweise in einen Hafen investieren, wenn das Grundstück nur noch vorübergehend genutzt werden darf. Ich baue doch auch kein Haus auf einem erworbenen Grundstück, wenn mir das Grundstück nur für ein paar Jahre zur Verfügung steht. Aus diesem Grund lehnen wir auch den zweiten Punkt des Antrages ab. 

 

Wir teilen das Ansinnen der Piraten, dass die Menschen die Möglichkeit haben müssen, Natur - und dazu zählen unsere Küsten und Ufer - in ihrer ursprünglichen Art erleben zu können. Die freie Zugänglichkeit, ist ein hohes Gut. Dazu stehen wir auch. Jedoch sind wir der Auffassung, dass der Antrag der Piraten andere Formen des öffentlichen Interesses völlig außer Acht lässt. Die gilt es aber auch zu berücksichtigen.

 


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