Rede · 30.01.2008 Entschließung zum Jugendstrafrecht

 
Eine gewisse Logik hatte der Vorstoß von Roland Koch ja: Wenn man junge Straftäter häufiger wegsperrt und den Strafrahmen bis zu 15 Jahren erhöht, dann ist keiner von ihnen mehr jugendlich, wenn er aus dem Knast kommt. Erneute Straftaten werden die entsprechende Statistik nicht mehr belasten und die Jugendkriminalität sinkt offiziell.

Viel mehr als diese verquere Logik lässt sich dem Vorstoß der CDU aber auch nicht entlocken. Denn es ist nun einmal so, dass die Androhung drakonischer Strafen Jugendliche nicht von Gewalttaten abhält. Kein Jugendlicher kalkuliert vor dem Zuschlagen den „Nutzen“ und die „Kosten“ und kommt aufgrund der Höhe der Strafandrohung zum rationalen Schluss, es dann doch lieber sein zu lassen. Kein Jugendlicher wird den Unterschied zwischen 10 und 15 Jahren Haft überblicken können - geschweige denn in seinem Handeln berücksichtigen.

Wenn es einen präventiven Effekt der Strafe gibt, dann, wenn das Bestrafungsrisiko hoch ist und die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt. Mit anderen Worten: Es muss das Ziel sein, möglichst viele Straftaten zu entdecken und sie zügig zu ahnden. Die Instrumente hierfür sind schon vorhanden. Eine konsequente Verfolgung von Jugendkriminalität erfordert keine Änderung des Strafrechts, sondern entsprechende Mittel im Landeshaushalt für Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und  Bewährungshelfer – und für eine bessere Betreuung im Jugendstrafvollzug, nicht zuletzt wenn es um den Übergang in die Freiheit geht.

Denn anderseits wissen wir auch, dass ein Gefängnisaufenthalt allein nicht auf den geraden Weg zurückführt. So lange die jungen Menschen im Knast sitzen, haben sie zwar weniger Möglichkeiten, rückfällig zu werden. Aber dort lernen sie nicht unbedingt, wie ein anderes, rechtschaffenes Leben aussieht. Im Gegenteil. Sie sehen vor allem, wie andere Kriminelle so leben. Und das soziale Umfeld der Gleichaltrigen hat den größten Einfluss darauf, ob jemand kriminell wird. Dieser Einfluss wird auch in den hohen Rückfallquoten nach der Entlassung aus dem Strafvollzug sichtbar.

Ein verlängerter Gefängnisaufenthalt oder auch der „Warnschussarrest“ sind also nicht geeignet, um straffällig gewordene Jugendliche von der Begehung weiterer Straftaten abzuschrecken und zu resozialisieren. Also bleiben nur zwei Möglichkeiten: entweder wir sperren Kinder und Jugendliche gleich für 60-70 Jahre weg, oder wir suchen andere Mittel und Wege.

Dass wir es besser machen können, ist offensichtlich. Wir haben Probleme mit einer gestiegenen Zahl von Rohheitsdelikten in dieser Altersgruppe. Und wir haben Integrationsprobleme, die das Verhalten junger Männer aus Einwandererfamilien mit prägen. Deshalb brauchen wir eine stärkere Prävention gegen die sozialen Ursachen der Gewalt, und wir brauchen Methoden der Sanktionierung, die nicht nur bestrafen, sondern auch neue Lebensperspektiven aufzeigen.

Wer etwas gegen Jugendkriminalität unternehmen will, muss von den Jugendlichen ausgehen, die man verändern will. Koch, Merkel, Carstensen und Co haben mit ihrer Forderung nach Strafverschärfungen aber ganz andere Teile der Bevölkerung im Blick. Dass sie dabei für sich beanspruchen, den Opfern besser gerecht zu werden ist nicht viel mehr als rhetorisches Blendwerk. Am Ende ist eine solche Politik sogar gefährlich, weil sie offensichtlich ihr Ziel nicht erreichen kann und so in Kauf nimmt, dass weitere Menschen zu Opfern werden.

Deshalb begrüßt der SSW auch ausdrücklich, dass die Minister Döring und Hay nicht am aktuellen Überbietungswettbewerb um das beste Folterinstrument für jugendliche Straftäter teilnehmen wollen. Ich hätte mir gewünscht, dass der Ministerpräsident von vornherein mit der gleichen Nüchternheit in die Debatte eingestiegen wäre.  Leider ist auch er der Versuchung erlegen, auf Kosten der Sachlichkeit härtere Strafen zu fordern. Ich gehe aber davon aus, dass die beiden Fachminister für die gesamte Regierung sprechen und erwarte nun, dass die Große Koalition dem gemeinsamen Antrag der Opposition zustimmt.


 

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