Rede · 22.02.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes – Stärkung der Freien Schulen; Vielfalt fördern – Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sichern

Oft genug haben wir uns in diesem Landtag mit der Finanzierung der Schulen in Freier Trägerschaft befasst – viel weiter sind wir aber bis heute nicht gekommen. Denn richtig ist ja, dass der Ursprungsentwurf von Bündnis 90/Die Grünen seit Oktober 2010 im Ausschuss „rumschmort“. Er wurde mehrfach zurückgestellt, weil die Landesregierung ankündigte, mit einem eigenen Gesetzentwurf kommen zu wollen und es daher sinnvoll sei, beide Gesetzesinitiativen gemeinsam zu beraten. Daraus ist bekanntlich nichts geworden. Was bleibt, ist die Feststellung, dass der Bildungsminister, als er noch den Hut des bildungspolitischen Sprechers der FDP-Fraktion auf hatte, sich so etwas wie die Stellungnahmen des Bildungsministeriums zu dem Gesetzentwurf der Grünen nicht hätte gefallen lassen.
Der SSW begrüßt, dass die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen im Bildungsausschuss ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass sich die besagten Änderungen des Schulgesetzes allein auf die deutschen Schulen in Freier Trägerschaft beziehen. Die Gleichstellung der Schulen der dänischen Minderheit mit den öffentlichen Schulen wird dadurch nicht in Frage gestellt; und das ist gut so – nicht zuletzt für den Stellenwert der Minderheitenpolitik unseres Landes.
Der SSW sieht die Schulen in Freier Trägerschaft als eine Bereicherung unserer Schullandschaft. Hier werden oftmals pädagogische Konzepte erprobt, die auch den öffentlichen Schulen zu Gute kommen. – Oder anders formuliert: Die Einhaltung der gesetzlich festgeschriebene Schulpflicht setzt praktisch voraus, dass den Familien auch die Wahl einer Alternative geboten werden muss. Anerkannte Privatschulen sind also durch das Grundgesetz geschützt. Daraus geht auch hervor, dass das sogenannte Sonderungsverbot nur verfassungskonform einzuhalten ist, wenn es streng überwacht wird. Soll heißen: Der Verbesserung der schulischen Situation durch die Bezahlung von Schulgeld sind enge Grenzen gesetzt
Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Gesetzentwurf ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Ich rufe in Erinnerung, dass wir es bei diesem Tagesordnungspunkt inhaltlich gesehen mit zwei unterschiedlichen Ansätzen zu tun haben: Ein Gesetzentwurf mit der zusätzlichen Besonderheit, dass für die Umsetzung ein Zeitraum von mehreren Jahren vorgesehen ist; zum anderen liegt ein Entschließungsantrag der Grünen vor, der die Notwendigkeit eines konkreten, transparenten Verfahrens einfordert: Landesregierung, Landesrechnungshof, die LAG der Schulen in Freier Trägerschaft sind aufgefordert, gemeinsam mit dem Schulleiterverband, den Kommunalen Spitzenverbänden und einer Vertretung der Landeselternbeiräte eine faire und transparente Berechnungsgrundlage zu erarbeiten, und diese bis August 2012 dem Landtag vorzulegen.
Dies ist natürlich ein völlig anderer Ansatz als in dem Gesetzentwurf der Grünen. Für beide gilt aber, dass sich die Antragsteller keine Umsetzung von heute auf morgen vorstellen. Dafür ist diese Materie auch zu komplex. Gleichwohl haben wir es mit Begriffen zu tun, wie wir sie ansonsten auch im Schulgesetz wiederfinden – nicht zuletzt mit der Errechnung von Schülerkostensätzen, wobei jetzt laut Schulgesetz von einer Vollkostenrechnung aus zu gehen ist. Wer sich auskennt, wird wissen, dass das bestehende Gesetz hier wesentliche Schwachstellen aufweist. Denn der Schülerkostenansatz ist bisher weder transparent noch nachvollziehbar. Erst wenn alle Kosten in einer - an den staatlichen Schulen orientierten - Vollkostenberechnung einbezogen sind, kann eine transparente Grundlage über die Förderhöhe für die Freien Schulen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang greift die „Arbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft“ die von Bildungsminister am 1. Dezember im Bildungsausschuss präsentierte Kostenrechnung auf und stellt fest: Wenn die Vollkostenrechnung bei einer Förderhöhe von 85% keine prozentuale Erhöhung für die Freien Schulen vorsehe, sie aber dennoch zu einer Erhöhung der Landesausgaben führe, dann werde deutlich, wie unzureichend und benachteiligend die bisherige Förderung der Schulen sei. Bei genauerer Betrachtung der Darstellung der Kostenwirkungen des Gesetzesentwurfes werde zudem ein extrem niedriger Prozentsatz bei der Landesförderung der allgemeinbildenden Schulen sichtbar. Dieser liege „wohl bei rund 58% der Vollkosten, nicht bei 80 oder 85%“, womit die derzeitige Förderhöhe „nicht mit den Vorgaben der Verfassung vereinbar“ sei.
Der SSW wird beiden Anträgen zustimmen. Wir brauchen unserer Meinung nach das politische Signal, wofür diese Initiativen stehen. Ich bin davon überzeugt, dass es hätte gelingen können, den Einstieg in eine faire Bezuschussung der Schulen in Freier Trägerschaft hinzubekommen, wenn es denn den politischen Willen dazu gegeben hätte. Stattdessen hat der Bildungsminister den Kopf im Sand versteckt, weil er glaubt, so nicht gesehen zu werden. Das Aussitzen von Problemen hat aber auf Dauer nie funktioniert!


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