Rede · 15.11.2012 Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz, Antrag zum Erlass eines Förderprogramms zur Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum

Anfang dieses Jahres haben wir uns hier im Landtag mit dem CDU-FDP-Entwurf zum Ausführungsgesetz zum GKV-Versorgungsgesetz beschäftigt. Wir haben es damals grundsätzlich begrüßt, dass unsere Vorgänger die Möglichkeit, den regionalen Bedarf direkt vor Ort zu ermitteln, nutzen wollten. Denn eins ist klar: Bei der Weiterentwicklung der medizinischen Versorgungsstrukturen stehen wir immer noch vor großen Herausforderungen. Aus diesem Grund müssen wir uns auch dafür einsetzen, dass die Bedarfsplanung so genau wie möglich ist. Auch die Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit ist eine wichtige Aufgabe. Grundsätzlich steht für den SSW fest, dass wir über alle Denkverbote hinweg nach Lösungen suchen müssen, um die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung auf hohem Niveau zu sichern.

Ein Punkt ist uns bei diesem Thema unverändert wichtig: Der Patient und seine Bedürfnisse müssen bei der Weiterentwicklung im Mittelpunkt stehen. Wir haben im Zusammenhang mit dieser wichtigen Aufgabe immer wieder angemerkt, dass die Belange der Betroffenen häufig zu kurz kommen. Diesen Punkt haben wir mit dem heute vorliegenden Entwurf geändert. Die auf Landesebene für die Wahrnehmung der Patienteninteressen zuständigen Organisationen werden in Zukunft mit zwei Vertretern berücksichtigt. So haben endlich auch die Patienten selbst das Recht, zu grundsätzlichen Fragen der Bedarfsplanung gehört zu werden. Doch die Zusammensetzung des Landesgremiums ist mit unseren Änderungen nicht nur ausgewogener. Nicht zuletzt ist durch unseren Gesetzentwurf auch der Grundsatz der Parität gewahrt.

Natürlich wird dieser Schritt allein nicht reichen. Darüber, dass wir stärkere Anreize für die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum brauchen, müssen wir hier sicher nicht diskutieren. Sieht man mal davon ab, dass die CDU in Regierungsverantwortung keinerlei Mittel für diese Aufgabe bereitstellen wollte, ist der Antrag vom Grundsatz her zwar nett gemeint. Aber er greift leider viel zu kurz. Einzig und allein auf eine finanzielle Förderung von Seiten des Landes zu setzen - wie es der CDU vermutlich vorschwebt - ist jedenfalls ein bisschen zu einfach.

Auch wenn wir unsere Kompetenzen überschreiten würden könnte ein Förderprogramm zur Ansiedlung von Landärzten sicherlich nicht schaden. Aber zum einen weiß hier jeder, dass sich Schleswig-Holstein eine solche dauerhafte Aufgabe kaum leisten kann. Nebenbei bemerkt darf die Versorgungsqualität nach Meinung des SSW nicht von der Kassenlage des jeweiligen Landes abhängen. Zum anderen, und dieser Punkt ist viel wichtiger, müssen und können finanzielle Anreize zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten aus dem System selbst geleistet werden. Ich will nur daran erinnern, dass wir hier vor kurzem über die satten Überschüsse der Kassen diskutiert haben.

In den Augen des SSW ist die Sicherstellung einer flächendeckenden wohnortnahen Versorgung eine ganz zentrale Zukunftsaufgabe. Dieser Herausforderung wird der Antrag der CDU nicht ansatzweise gerecht. Um das Problem Ärztemangel effektiv anzugehen braucht es viel mehr als nur Geld: Die Arbeitsbedingungen der Mediziner auf dem Land müssen attraktiver gestaltet werden. Ärztefamilien müssen Zugang zu Kitas und Schulen, zu kulturellen Angeboten oder schlicht Einkaufsmöglichkeiten haben. Doch die Herausforderungen des demografischen Wandels haben ja nicht zuletzt die Kommunen selbst schon lange angenommen.

Das Problem Ärztemangel im ländlichen Raum ist und bleibt vielschichtig. Nicht nur Land und Kommunen sondern vor allem die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung sind hier gefordert. Dieses Ziel zu erreichen wird nicht einfach werden und Kompromissbereitschaft brauchen. Aber unüberlegte Schnellschüsse helfen ganz sicher nicht.

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