Rede · 29.06.2011 Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels, Neuregulierung des Glücksspiels: Für ein schleswig-holsteinisches Spielhallengesetz/Verschärfung der Spielverordnung, Bericht zur Liberalisierung des Glücksspiels

Der ungewöhnliche Weg über drei Lesungen zum vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP mag schon verwundern. Ich möchte nicht weiter über die Gründe für dieses eher ungewöhnliche Verfahren spekulieren, sondern die Gelegenheit nutzen, und nochmals auf die Gefahren dieser Gesetzesinitiative hinweisen. Das Glücksspiel ist kein Wirtschaftsgut wie jedes andere. Und auch wenn die verschiedenen Glücksspielangebote in ihrem Suchtpotential variieren, birgt jede Spielform für sich gewisse Risiken für den Konsumenten. Hier ist und bleibt der Staat in der Verantwortung. Er muss diese Risiken ordnungsrechtlich eindämmen. Die Politik kann nicht einfach die Augen verschließen und die negativen Auswirkungen des Glücksspiels ausblenden. Doch genau dies würde mit dem vorliegenden Glücksspielgesetz geschehen. Auch die aktuell überarbeitete Fassung, die einige grobe Fehler ausbügelt, ändert nichts an dieser falschen Grundsatzentscheidung.

Ich habe für den SSW wiederholt deutlich gemacht, dass bei einer Neuregelung des Glücksspiels nicht etwa ein möglichst freier Markt, sondern der umfassende Schutz der Spieler das übergeordnete Ziel sein muss. Wir sind der Auffassung, dass sich dieses Ziel nur durch eine kohärente und bundeseinheitliche Regelung erreichen lässt. Ein landeseigenes Glücksspielgesetz in der vorliegenden Form orientiert sich nicht an der Suchtprävention als höchstem Gebot. Es zielt auf ein erhöhtes Steueraufkommen und ist dennoch auch finanzpolitisch höchst zweifelhaft: Bis heute kann weder die Entwicklung der Einnahmen noch die Höhe der anfallenden Kosten für die Versorgung zusätzlicher Suchtkranker verlässlich beurteilt werden. Man kann es anscheinend nicht oft genug betonen: Das einzige was zu diesem Zeitpunkt sicher ist, ist das eine Ausweitung des Angebots auch die Spielsucht steigern wird.

Es ist ganz einfach Fakt, dass das Glücksspiel suchtkrank machen kann und in manchen Fällen zu schweren Problemen für den Spieler und sein soziales Umfeld führt. Was als Grundregel für den gesamten Suchtbereich gilt, gilt damit auch uneingeschränkt für das Glücksspiel: Je größer das Angebot, desto größer auch die individuellen und sozialen Folgeschäden. Weltweit sind in diesem sensiblen Bereich Angebotsbeschränkungen ein zentraler Baustein aller präventiven Bemühungen. Und dies hat einen guten Grund: Denn die Beschränkung des Angebots hat nachweislich den Effekt, dass damit auch die Zahl der Süchtigen begrenzt wird. Daher schließen wir uns der Forderung aus dem Bereich der Suchthilfe nach einem kleinen, konsequent regulierten Glücksspielmarkt in staatlicher Hand voll und ganz an. Eine Neuregelung muss sich an diesen Leitlinien orientieren. Alles andere ist fahrlässig.

Dies gilt in besonderem Maße für das Automatenspiel. Dieses höchst riskante Glücksspielangebot ist, zumindest bis heute, auch im aktuellen Staatsvertragsentwurf nicht ausreichend reguliert. Zwar finden sich hier zum ersten Mal auch Regeln für Spielhallen, die eine Einschränkung der Größe, der Anzahl der Automaten und der Öffnungszeiten vorsehen, aber eine wirklich effektive Eindämmung dieser problematischen Spielform sieht anders aus. In über 10.000 Gaststätten stehen heute bundesweit über 200.000 Automaten. Ein effektiver Jugendschutz ist hier nicht einmal im Ansatz gewährleistet. Natürlich muss diese Gefahrenquelle grundsätzlich über die Spielverordnung des Bundes entschärft werden. Doch auch die Aufnahme in den Staatsvertrag ist nötig, um das gewerbliche Automatenspiel endlich als Glücksspiel zu deklarieren und entsprechend zu regulieren. Dass hier die Interessen der Automatenwirtschaft vorrangig behandelt werden, ist ganz einfach beschämend und nicht länger hinnehmbar. Und die Tatsache, dass sich auch im Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen keine Reglung zu diesem drängenden Problem findet, zeigt einmal mehr den starken Einfluss der Lobbyisten.

Um es nochmals deutlich zu sagen: Wir können in diesem sensiblen Bereich keinen schleswig-holsteinischen Alleingang gebrauchen. Dieser würde voraussichtlich allein schon aus Kohärenzgründen vom Europäischen Gerichtshof kassiert. Was wir brauchen, ist eine bundeseinheitliche und an der Maßgabe des größtmöglichen Spielerschutzes orientierte Regelung, die endlich ein eingeschränktes und gut kontrollierbares Angebot möglich macht.

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