Rede · 16.06.2004 Grundsicherung

Der SSW hat die Einführung der Grundsicherung ab 2003 begrüßt. Das Ziel dieses Gesetzes ist es Altersarmut zu verhindern. Es gab zu viele Fälle, wo Menschen im Alter oder bei Invalidität wegen einer zu geringen Rente Sozialhilfe beantragen mussten. Mit der bedarfsorientierten Grundsicherung wird zumindest den Menschen geholfen, die kein ausreichendes Arbeitseinkommen erzielen können, weil sie alt oder erwerbsunfähig sind. Gerade Frauen sind die Gewinnerinnen der Reform. Denn sie werden abgesichert, wenn die Rente nicht ausreicht. Dies ist leider auch heute noch die Situation von Frauen, weil sie meistens wegen der Kinder zu Hause bleiben und deshalb weniger Rente bekommen. Das zeigen auch die Zahlen des vorliegenden Berichts, nach dem fast zwei Drittel der Personen, die eine Grundsicherung in Schleswig-Holstein erhalten, Frauen sind.

Ein anderer wichtiger Punkt bei der Grundsicherung ist, dass im Gegensatz zum Sozialhilferecht gegenüber Kindern und Eltern kein Unterhaltsrückgriff stattfindet, es sei denn sie haben ein Jahreseinkommen von über 100.000,-€. Denn der Gang zum Sozialamt und die damit verbundene mögliche Belastung der eigenen Kinder ist älteren Menschen, die jahrelang gearbeitet haben, nicht nur nicht zuzumuten, sondern er ist unwürdig für einen Wohlfahrtstaat.

Aus Sicht des SSW war das größte Problem bei der Einführung der Grundsicherung die ungelöste Finanzierungsfrage und insbesondere die Befürchtung der Kommunen, dass auf sie große zusätzliche Kosten hinzukommen. Der Bericht zeigt, dass diese Befürchtungen wohl übertrieben waren. Dennoch weist die Landesregierung daraufhin, dass man erst in 2005 abschließend beurteilen kann, ob die knapp 33 Millionen €, die die Kreise und kreisfreien Städte von Bund und Land erhalten, wirklich die Mehrkosten ausgleichen. Der SSW bleibt bei seiner Forderung, dass den Kommunen durch dieses Bundesgesetz nachweisbar keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen.

Dass der Bericht von einer auffälligen Diskrepanz zwischen den gestellten Anträgen und positiven Bescheiden spricht, kann keinen verwundern. Denn die Renten­versiche­rungsträger haben Anfang 2003 in einem Brief allen Rentnerinnen und Rentner empfohlen einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen, wenn ihre Rente weniger als 844,-€ im Monat beträgt.

Dieser Richtwert war aber aus zweierlei Gründen missverständlich. Zum einen wurde es versäumt darauf aufmerksam zu machen, dass eigenes zusätzliches Einkommen und Vermögen beim Antrag auf Grundsicherung berücksichtigt wird. Zum anderen ist der Richtwert von 844,- € als Bundesdurchschnitt zu verstehen. Denn der Sozialhilfe­satz, an denen sich dieser Richtwert orientierte, ist natürlich in den Ballungszentren der großen Städte mit ihren teuren Lebenshaltungskosten viel größer als in einem Flächenstaat wie Schleswig-Holstein. Deshalb wurden viele Anträge als unbegründet abgelehnt. Man muss daher feststellen, dass der Brief der Rentenversicherungsträger für die Umsetzung und Akzeptanz der Grundsicherung nicht hilfreich war. Viel zu viele ältere Menschen wurden durch diesem Brief verwirrt und enttäuscht.

Insgesamt bleiben wir aber bei der Bewertung, dass die Einführung der Grundsicherung ein Schritt in die richtige Richtung ist, um die Altersarmut zu verhindern.

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