Rede · 25.02.2026 In den Hochschulen entstehen starke Startups

„Die Ausgründungen dürfen nicht mehr länger von individuellen Strategien einzelner Professoren und Fachbereiche abhängen, sondern müssen strukturell in den Hochschulen verankert werden. Das kostet Geld, das in den Haushalt eingestellt werden muss – und zwar nicht als auslaufende Projektförderung. Große, vermeintlich renommierte Unternehmensansiedlungen à la Northvolt zu subventionieren, sichert zwar ansehnliche Schlagzeilen; die Unterstützung hiesiger Startups sichert aber langfristig den Standort Schleswig-Holstein.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Stiftungsuniversität zu Lübeck (Drs. 20/4110)

Ich möchte mich ausdrücklich für die Erarbeitung des Gesetzentwurfes bedanken.
Wir werden die einzelnen Punkte im Ausschuss noch diskutieren und schärfen. 
Der Kollege Christopher Vogt hat aber bereits mit dem Entwurf viele Forderungen, die in den letzten Jahren im Ausschuss gereift sind, aufgegriffen. 
Das ist aller Ehren wert. Ich möchte hier im Einzelnen vor allem auf drei Punkte eingehen.
Erstens. Der Wunsch der Hochschulen nach Autonomie. Seit vielen Jahren sind wir uns im Ausschuss einig, und das parteiübergreifend: die Hochschulen benötigen Freiraum. Er zieht sich wie ein roter Faden bei allen Anhörungen durch, und zwar der klare und eindeutige Wunsch der Hochschulen nach Autonomie, Selbstregelung und Eigensteuerung. Das Hochschulgesetz ist in diesem Punkt bedauerlicherweise immer noch sehr einem gestrigen Denken verhaftet.
Kontrolle statt Ermutigung. 
Das zuständige Ministerium ist zaghaft und traut den Hochschulen in dieser Beziehung nicht genug zu. Das entwickelt sich in unseren digitalen Zeiten mit hochmobilen Studierenden und Fachkräften langsam zu einem echten Hemmschuh. Ich habe bereits mehrmals gefordert, dass sich die Landesregierung traut, das Hochschulgesetz zu novellieren. Dann muss es eben die Opposition in die Hand nehmen! Autonomie ist für die Profilbildung der Hochschulen unerlässlich. Es ist richtig und wichtig, entsprechenden Initiativen zu unterstützen.
Schleswig-Holsteins Hochschulen haben, beispielsweise was Minderheiten angeht,
Profil entwickelt. Diese Bemühungen sind keine Zusatzaufgaben, sondern ist ein klarer Wettbewerbsvorteil.
Zweitens: Startups. Ob beim Thema Künstliche Intelligenz, Kreativwirtschaft oder bei der Entwicklung erneuerbarer Energiekonzepte – in allen diesen Bereichen entwickeln sich vielversprechende Startups aus den Hochschulen heraus. Studierende nutzen ihr Knowhow, um ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Diese Arbeitskräftemaschine gilt es zu unterstützen. Dazu gehört eine verlässliche Förderung mit transparenten Verfahren. Der Wissenstransfer muss verstetigt unterstützt werden. Die Ausgründungen dürfen nicht mehr länger von individuellen Strategien einzelnen Professoren und Fachbereiche abhängen, sondern müssen strukturell in den Hochschulen verankert werden. 
Das kostet Geld, das verlässlich in den Haushalt eingestellt werden muss. Große, vermeintlich renommierte Unternehmensansiedlungen à la Northvolt zu subventionieren, sichert zwar ansehnliche Schlagzeilen - die Unterstützung hiesiger Startups sichert aber langfristig den Standort Schleswig-Holstein.
Drittens. Schutz vor Antisemitismus. Die Hochschulen sind offene Orte, die einen diskriminierungsfreien Diskurs ermöglichen sollen. Das passiert nicht einfach so, sondern muss gelebter Alltag sein. Das ist nicht immer leicht, aber letztlich der beste Schutz gegen Radikalisierung. Damit ist klar, dass der offene Ort Hochschule von allen Beteiligten gelebt werden muss. Das kann niemals die Verantwortung eines einzelnen wie eines Beauftragten sein. Die symbolische Überladung eines Amtes halte ich sogar für gefährlich, weil dadurch Hochschulleitung und Fachbereiche meinen könnten, dass die Arbeit schon getan sei und sie ihre Hände in den Schoß legen könnten. Stattdessen muss klar sein, dass gemeinsam ein Konsens erarbeitet werden muss, wo die Grenze zwischen Meinungsäußerung und Hassrede verläuft; wo es also darauf ankommt, ein gutes Gegenargument anzuführen und wo man klare Kante zeigen muss.  Eines ist für mich aber von vornherein klar: Antisemitische Hassverbrechen sind Sache von Polizei und Verfassungsschutz. Sie müssen umgehend geahndet werden und nicht erst in Gremien beredet werden. Der vorgelegte Entwurf bietet noch reichlich Diskussionsstoff. Aber eines ist jetzt schon sicher: er beendet den ärgerlichen Stillstand der Landesregierung.

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