Pressemitteilung · 23.05.2000 Kleine Anfrage des SSW zur Altersteilzeit im Landesdienst

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung wollte die Vorsitzende des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtages, Anke Spoorendonk, erfahren, wie viele Beschäftigte des Landesdienstes theoretisch von der Möglichkeit der Altersteilzeit Gebrauch machen und wie viele davon tatsächlich Gebrauch gemacht hätten. Zur der jetzt vorliegenden Antwort der Landesregierung auf diese Fragen (Drucksache 15/103) hatte die SSW-Abgeordnete folgenden Kommentar:

"Ungefähr 800 von den über 9.000 Beschäftigten des Landesdienstes, die theoretisch die Möglichkeit dazu hatten, haben nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) von der Altersteilzeit Gebrauch gemacht. Leider sind bisher durch die ATZ nur knapp 70,5 Stellen frei geworden und davon sind nur 6 mit Nachwuchskräften und 32 mit Neueinstellungen wiederbesetz worden. Aus Sicht des SSW ist das zu wenig!

Laut Präambel des Tarifvertrages ist das Ziel der Altersteilzeit, älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen und dadurch vorrangig Auszubildenden und Arbeitslosen Beschäftigungsmöglichkeiten zu geben. In ihrer Antwort bestätigt die Landesregierung diese Zielsetzung.

Die bisherigen Zahlen sprechen aber dafür, dass das die Altersteilzeit bisher wenig dazu beigetragen hat, die Beschäftigungsmöglichkeiten der Auszubildenden und Arbeitslosen zu verbessern. Die Altersteilzeitregelungen im Landesdienst dürfen nicht einseitig zum Abbau von Arbeitsplätzen führen und deshalb fordert der SSW die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Wiederbesetzungsquote erhöht wird."

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