Rede · 25.03.2009 Konsequenzen aus Misshandlungen und anderem Unrecht in Kinder- und Erziehungsheimen in Schleswig-Holstein

Auch der SSW ist froh, dass wir hier im Landtag zu einem gemeinsamen Antrag gefunden haben, um Konsequenzen aus dem Unrecht in Kinder- und Erziehungsheimen in Schleswig-Holstein zu ziehen. Ich glaube, es ist ein wichtiges Signal für die Betroffenen, dass sich der Landtag einig ist, Unrecht anzuerkennen und etwas zu tun. Das muss nach unserer Auffassung auch die Konsequenz der Behandlung dieses Themas für uns alle sein: Es muss etwas getan werden.
Wir können erlittenes Unrecht nicht ungeschehen machen, aber wir können dieses Unrecht als solches anerkennen und wir können es bedauern. Genau das tun wir mit dem gemeinsamen Antrag heute und somit stellt sich der Schleswig-Holsteinische Landtag seiner heutigen Verantwortung.

In dem Antrag formulieren wir, dass wir erlittenes Unrecht und Leid bedauern und erkennen. Diese Erkenntnis muss nach Meinung des SSW aber auch konkrete Folgen für diejenigen haben, deren Leid eindeutig festgestellt wird. Für uns ist es das Ziel, dass wir Möglichkeiten schaffen müssen, dass Betroffene eine Entschädigung für erlittenes Unrecht erhalten können. Dabei ist uns durchaus klar, dass dies wahrscheinlich nur ein symbolischer Beitrag sein kann. Gleichwohl wäre eine individuelle Entschädigung für den einzelnen Leidtragenden der so genannten Heimerziehung, eine wichtige Anerkennung und vielleicht auch eine Art Wiedergutmachung – wenn man dies denn auf diesem Wege überhaupt erreichen kann.

Viele Betroffene haben deutlich gemacht, dass schon alleine die Tatsache, im Lebenslauf die Zeiten des Heimaufenthaltes angeben zu müssen, zu Brüchen in der individuellen Erwerbsbiografie geführt haben. Soll heißen, die Leute bekamen keine Arbeit und Ausbildung oder auch nur schlechtere Arbeit. Somit wirkt sich der Bruch der Erwerbsbiografie auch heute noch – zum Beispiel im Rentenbezug – aus. Allein dieses Beispiel zeigt die Notwendigkeit auch einen wie auch immer gearteten finanziellen Ausgleich zu leisten. Betrachtet man dann noch all das Leid, was mancher hat ertragen müssen, so kann man sich nach Auffassung des SSW der Forderung nach einer finanziellen Wiedergutmachung nicht entziehen.
Natürlich wissen auch wir, dass vielleicht nicht jeder Insasse hat Unrecht erfahren müssen und dass auch der Umfang erlittenen Unrechts sicherlich unterschiedlich war, aber am Grundsatz der Wiedergutmachung als Ziel darf nicht gerüttelt werden. Wir erwarten daher vom Runden Tisch auf Bundesebene auch Aussagen dazu, wie Wiedergutmachung geleistet werden kann.

Um aber die ganze Tragweite der Geschehnisse überhaupt erfassen zu können, müssen sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene intensive Forschungen zum Thema Erziehungsheime in den 50er bis 70er Jahren erfolgen. Auf Bundesebene wird dies mit Hilfe des Runden Tisches geschehen und hier sollte das Land diesen Prozess nicht nur ideell, sondern auch finanziell unterstützen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass hier in unserem Bundesland parallel nichts geschieht. Deshalb ist es wichtig, dass die so genannte Fürsorgeerziehung in ihrer Gänze für Schleswig-Holstein ebenfalls untersucht wird. Dieser Prozess wird möglicherweise schmerzen, aber er ist notwendig, da er ein wichtiger – wenn auch dunkler – Teil unserer Landesgeschichte ist und auch viele persönliche Schicksale sich hier hinter verbergen, die aufgeklärt werden wollen. Dabei sollte es unbedingt ermöglicht werden, dass auch Betroffene in ihre Akten und andere Papiere Einsicht erhalten können.

Ich möchte aber auch auf einen Bereich hinweisen, der in der öffentlichen Diskussion zu diesem Thema bisher noch nicht eine so große Rolle gespielt hat. In der betroffenen Zeit sind Kinder und Jugendliche nicht nur in Erziehungsheime gesteckt worden, sondern sie wurden auch in die Obhut von so genannten Pflegefamilien gegeben. Diese Pflegefamilien sind mit heutigen Pflegefamilien nicht zu vergleichen. Damals wurden die Kinder und Jugendlichen vorwiegend an Familien im ländlichen Raum vergeben und dort soll es nach Angaben Betroffener ebenfalls zu schweren Leid und Unrecht im Namen der damaligen Fürsorgeerziehung gekommen sein. Auch dieses Kapitel der Fürsorgeerziehung muss dringend untersucht und aufgeklärt werden. Und deshalb müsste ein zukünftiger Forschungsauftrag für Schleswig-Holstein auch diesen Aspekt mit beinhalten.

Wir wissen heute, dass viele Menschen unter den damaligen Zuständen – die damals schon gegen geltendes Recht verstoßen haben – gelitten haben und dass diesen Menschen Unrecht angetan wurde. Hierfür können sich nur die Täter entschuldigen. Wir hier im Landtag können aber unser Bedauern ausdrücken und konkrete Schlussfolgerungen ziehen, was wir mit dem vorliegenden Antrag auch machen.
Würden wir allerdings nichts tun, keine Forschungen anstellen und keine Wiedergutmachung leisten, dann würden wir uns irgendwann einmal entschuldigen müssen. Deshalb ist es unsere heutige Verantwortung, dem vorliegenden Antrag auch konkrete Taten folgen zu lassen.

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