Rede · 28.09.2001 Modellversuch in der Drogenpolitik

Heroinvergabe ist eine feine Sache. In der Theorie verspricht sie u a. das Leiden der Betroffenen und ihrer Angehöriger zu mindern, den Ausstiegswillen der Abhängigen zu fördern, Neueinsteiger abschrecken, der Verbreitung von ansteckenden Krankheiten wie AIDS zu vorzubeugen, den Drogenmarkt auszutrocknen, Beschaffungskriminalität zu verhindern, Kräfte der Polizei z. B. für die Terroristenbekämpfung freizumachen und die Geldquellen der Terroristen zu blockieren.

Auch in der Praxis sieht es nicht schlecht aus, aber die praktischen Erfahrungen mit der kontrollierten Vergabe von Heroin sind spärlich und gesicherte Erkenntnisse wohlfeil. Es gibt eine lange Praxis der Heroinverschreibung durch Ärzte in Großbritannien, aber die ist schlecht dokumentiert. Es gibt kaum dokumentierte Erfahrungen mit Opiatvergabe in Schweden und Australien, die auch noch viele Jahrzehnte zurück liegen. Es gab Experimente mit kontrollierter Heroinvergabe in Großbritannien, die sind aber veraltet und können wegen kleiner Teilnehmerzahl nicht verallgemeinert werden. Die Erfahrungen der Versuche sind nicht durchweg positiv, was aber nicht an der Heroinverschreibung an sich lag. Gegenwärtig gibt es einen laufenden Versuch in den Niederlanden.

Am besten dokumentiert ist das in den 1990ern durchgeführte Projekt zur Verschreibung von Betäubungsmitteln in der Schweiz, das so gut lief, dass man es permanent gemacht hat. Damit konnte man die Probanden gesundheitlich, sozial, wohnungsbezogen und arbeitsmäßig stärken und die Kriminalität senken. Kurz gesagt: Die Versuchsteilnehmer leben nicht alle enthaltsam, aber viele leben ein geregeltes Leben und belästigen keine Dritte. Und der Staat spart noch Geld. Die heroingestützte Behandlung ist heute fester Bestandteil schweizerischer Drogenpolitik. Sie ersetzt nicht andere Therapien, die direkt auf Abstinenz ausgerichtet sind oder die Methadonvergabe, sondern ergänzt diese um noch eine drogenpolitische Alternative.

Entscheidend ist letztlich, was man als Erfolg ansieht. Wenn man auch Ziele unterhalb der totalen Enthaltsamkeit akzeptiert, dann verspricht die kontrollierte Heroinvergabe enorme Fortschritte. Deshalb will man das Experiment auch in Deutschland wagen. Man macht es erst einmal im Rahmen eines Modellversuchs, denn der Erfolg solcher Maßnahmen hängt entscheidend von den Modalitäten der Abgabe und von dem Umfeld ab. Ähnliche Drogenpolitiken können in unterschiedlichen Ländern sehr unterschiedliche Wirkungen zeigen. Deshalb will man die Methode auch in Deutschland erst einmal im Rahmen eines wissenschaftlich kontrollierten Modellversuchs testen. Mal ganz davon abgesehen, dass so auch behutsamer um die Akzeptanz in der Bevölkerung geworben werden kann.

Gerade weil vieles von den genauen Abgabemodalitäten, dem Teilnehmerkreis und anderen Faktoren abhängt, und gerade weil eine Menge zusätzlicher Programme organisiert werden müssen - für die psychosoziale Begleitung, die Begleitforschung usw. - dauert die Vorbereitung eines Modellversuchs Jahre. Auch die Finanzierung ist nicht leicht, das Heroinprojekt ist viel kleiner als ursprünglich geplant, weil das Ganze sehr teuer ist. Deshalb ist es vollkommen utopisch zu glauben, dass wir da noch fix mitmachen können. Punkt 1 des Antrages der FDP ist unrealistisch.

Andererseits macht es wenig Sinn, dass die Bundesrepublik einen aufwendigen Modellversuch durchführt, und wir gleichzeitig mal schnell was ähnliches ausprobieren wollen. Einmal ganz davon abgesehen, dass es nicht zu bezahlen wäre und gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen würde. Punkt 2 des Antrages der FDP ist unmöglich.

Die FDP hat ja auch erst vor wenig Monaten gemeinsam mit SSW, SPD und Grünen einen Antrag eingebracht in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich in Berlin für die rechtliche Ermöglichung solcher Modellversuche einzusetzen. In diesem Sinne ist es jetzt erst einmal wichtig, dass die Landesregierung im Bundesrat aktiv wird, wie ihr von der überwältigenden Mehrheit dieses Hauses aufgetragen wurde. Deshalb bitte ich um Zustimmung für unseren Änderungsantrag.

Es ist bedauerlich, dass der Kollege Garg jetzt vorgeprescht ist. Der vorliegende Antrag ist ein leuchtendes Beispiel dafür, wie man mit einem gut gemeinten aber dilettantischen Antrag der Sache schadet.
Ein Blick auf unsere Homepage im Internet hätte dies verhindern können. Dort liegt seit langem eine der umfassendsten und aktuellsten deutschsprachigen Bestandsaufnahmen zur kontrollierten Opiatvergabe. Ich empfehle dem Kollegen die Lektüre – denn vorbeugen geht vor, gerade in der Drogenpolitik.

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