Rede · 22.02.2007 Neues Schulgesetz erfordert neue Lehrerbildung


Die Landesregierung hat versprochen, dass sich mit dem neuen Schulgesetz einiges ändern wird in Schleswig-Holstein. Zwar sind viele Eltern noch skeptisch; doch die Vorbereitungen sind in vollem Gange. Die Lehrkräfte sollen ebenfalls auf die neue Situation vorbereitet werden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger fordert der vorliegende Antrag. Allerdings kann man nicht erst jetzt mit der Entwicklung neuer Ausbildungsinhalte beginnen. Lange Ausbildungszeiten machen lange Vorlaufzeiten nötig. Wenn die neuen Schulformen im nächsten Jahr ihre Arbeit aufnehmen, kann theoretisch noch keine Lehrkraft eine darauf ausgerichtete Ausbildung abgeschlossen haben.

Aber das ist rein theoretisch, denn erstens sind die Wissensinhalte, die wir zukünftig von den Lehrkräften verlangen, schon lange Bestandteil universitärer Curricula, und zweites richtet sich der Antrag ausdrücklich auch an ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer und deren Fortbildungsbedarf. Nach der neustens Statistik stagniert seit elf Jahren erstmals die Zahl der Lehrkräfte an Schleswig-Holsteins Schulen. Es ist damit zu rechnen, dass sich dieser Trend verstetigen wird. Darum kommt der Fortbildung eine zentrale Bedeutung zu.

Bei uns werden die Schulen oftmals noch am Gängelband geführt. Eine Tatsache, die der SSW sehr gerne verändert haben möchte, weil wir der Meinung sind, dass vor Ort die besten Entscheidungen fallen. Die Unterschiede in Größe der Schule, ihrem sozialen Umfeld und der Struktur des Lehrkörpers sind teilweise erheblich, so dass die Schulen selbst bzw. deren Leitungen am besten den Bedarf kennen und in passende Maßnahmen umsetzen können.

Ein eigenes Fortbildungsbudget für jede Schule ist ein Baustein zur weiteren Verselbständigung der Schulen. Davon einmal abgesehen, dass die Transparenz durch die Einführung eines Budgets tatsächlich in Anspruch genommener Fortbildung erheblich steigt, bin ich der festen Überzeugung, dass die Fortbildungsneigung der Lehrkräfte allgemein zunehmen wird. Wird das Budget nämlich nach der Anzahl der Lehrer berechnet, also eine pro-Kopf-Pauschale angewendet, rechnet sich die gemeinsame Teilnahme an Fortbildungsmaßnahme in erheblichem Maße.

Eigenverantwortliche und mit einem Fortbildungsbudget ausgestattete Schulen können darüber hinaus gezielt Fortbildungsanbieter ansprechen, die die örtlichen Strukturen in ihrer Veranstaltung berücksichtigen können. Die Schulen können Maß geschneiderte Angebote nachfragen. Unter dem Strich optimiert ein Fortbildungsbudget die Fortbildung erheblich.
Die Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen zeigen die hohe Zufriedenheit der Schulen mit einem eigenen Fortbildungsbudget. Die Erfahrungen in Hessen stehen noch aus; dort arbeitet man erst seit letztem Jahr mit dem neuen Finanzierungsmodell.

Schleswig-Holstein stünde die Entwicklung eines Fortbildungsbudgets gut zu Gesicht. Ich sehe vor allem in diesem Punkt eine zentrale Forderung des vorliegenden Antrags und hoffe, dass die Ministerin ein entsprechendes Konzept entwickeln wird.

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