Rede · 26.01.2022 Endlich mal mehr als warme Worte und Applaus

„Genauso wie es in der Privatwirtschaft möglich und wie es für Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst vereinbart ist, sollen auch aktive Beamte die steuerfreie Corona-Sonderzahlung erhalten.“

Lars Harms zu TOP 12+16 - Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen (Drs. 19/3557; 19/3461)

Gleich vorneweg: Der SSW unterstützt diese Corona-Sonderzahlung und somit auch den vorliegenden Gesetzesentwurf.

Fast jede Rede in den vergangenen anderthalb Jahren begann mit einem ähnlichen Einstieg: Dem Hinweis auf die großen Belastungen, die uns die Corona-Pandemie gebracht hat – gleichermaßen wirtschaftlich, gesellschaftlich, emotional und selbstredend gesundheitlich. Wir haben uns gemeinsam auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt eingeschworen, riesige Nothilfeprogramme auf den Weg gebracht und insbesondere denjenigen, die wegen ihrer Berufe in der allervordersten Reihe der Pandemiebekämpfung geschuftet haben, unseren höchsten Respekt und größten Dank ausgesprochen. Ohne all diese fleißigen Leute wäre unser System zusammengebrochen. 

Aber nur von warmen Worten und Applaus kann man sich ja bekanntlich auch nichts kaufen. Deshalb war es absolut richtig, dass die Möglichkeit für steuerfreie Corona-Bonuszahlungen geschaffen wurde.  Mit dieser Regelung können Arbeitgeber die Mehrbelastungen und das besondere Engagement ihrer Beschäftigten in dieser schwierigen Corona-Zeit honorieren – und wir hoffen, dass viele davon Gebrauch gemacht haben oder noch schnell bis Ende März machen werden. Und als Arbeitgeber von in dieser Zeit ebenfalls sehr beanspruchten Angestellten im Landesdienst wird das Land hier selbstredend mitziehen. 

Der öffentliche Dienst, unsere Angestellten im Landesdienst, haben sich in der Pandemie und inmitten dieses Ausnahmezustandes außerordentlich engagiert und für uns, ihre Mitbürgerinnen und -mitbürger, eingesetzt. An dieser Stelle können wir einmal ein ganz großes Dankeschön an Sie alle richten! 
Zunächst an unsere Landtagsverwaltung und all unsere Ausschussbüros, die hier gemeinsam den politischen Betrieb durch die Pandemie inklusive „Hauruck-Digitalisierung“ gemanagt haben. Damit haben Sie schließlich auch uns die fortlaufende Arbeit ermöglicht. Zudem an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sämtlichen Landesministerien, die mit der Arbeit ja kaum hinterherkommen konnten und dennoch stets geliefert haben. Und dann natürlich noch ein riesengroßes Lob und Dankeschön an die Säulen der Daseinsvorsorge vor Ort: An unsere Kommunen und die gesamte dortige Infrastruktur. An die chronisch überlasteten Gesundheitsämter, die sich dennoch durch all die Kontaktnachverfolgungsaufträge gekämpft haben, um Infektionsketten zu brechen. Und natürlich auch an die Ordnungsämter sowie an unsere Polizeikräfte, die nicht nur über die vergangenen beiden Pandemiejahre tagtäglich einen Knochenjob machen, sondern sich nun ja auch noch regelmäßig mit teils aggressiv auftretenden Demonstranten und Gegendemonstranten beschäftigen müssen und dies sehr professionell und besonnen machen. Vielen Dank an Sie alle!

Des Weiteren müssen wir ja auch mal anmerken, dass über die letzten Monate zahlreiche Beschäftigte in den verschiedenen Ämtern ja teilweise querversetzt und in vollkommen anderen Bereichen eingesetzt wurden, einfach weil dort akuter Bedarf war. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich innerhalb kürzester Zeit in andere Abteilungen und neue Aufgabenbereiche eingearbeitet, um für die Menschen in unserem Land am meisten von Nutzen zu sein und in dieser akuten Pandemiesituation auszuhelfen. Dieser Einsatz verdient neben warmen Worten daher auch diese steuerfreie Corona-Sonderzahlung.

Zum SPD-Antrag: Diesem können wir insofern zustimmen, als dass es auch für uns eine Selbstverständlichkeit ist, den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes der Länder auch zeit- und wirkungsgleich für die Beamtinnen und Beamten zu übernehmen. Und dazu zählt natürlich auch die steuerfreie Corona-Sonderzahlung für aktive Beschäftigte. Genauso wie es in der Privatwirtschaft möglich und wie es für Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst vereinbart ist, sollen auch aktive Beamte die steuerfreie Corona-Sonderzahlung erhalten.

Insgesamt können wir wohl festhalten, dass unser öffentlicher Dienst auch unter den Belastungen dieser Ausnahmesituation ein hartes Arbeitspensum abgeleistet hat, von dem wir als Gesamtgesellschaft alle profitiert haben und ohne das unser System wohl zusammengebrochen wäre. Neben warmen Worten soll es daher auch eine angemessene monetäre Anerkennung dieser Mehrarbeit und dieser besonderen Belastungen geben. Wir stimmen daher beiden vorliegenden Drucksachen zu.

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