Rede · 16.07.2009 Polizei- und Zollzusammenarbeit an der deutsch-dänischen Grenze

Immer wieder, wenn es um Zusammenlegungen von Behörden oder Verwaltungen geht, die von „Oben“ verordnet werden, herrscht auf der Arbeitsebene erst einmal Skepsis gegenüber dem neuen Partner. Dieser Effekt wird dann auch noch verstärkt, wenn es um die Zusammenlegung verschiedener nationaler Behörden geht. Unterschiedliche Behördenstrukturen, allgemeine Vorurteile gegenüber den „Fremden“ und insbesondere Sprachprobleme erschweren erst einmal die Zusammenarbeit.

Vor diesen Problemen standen seinerzeit auch die Polizei- und Zollbeamten, die 2001 in Padborg eine Bürogemeinschaft bilden sollten. Der Vertrag von Schengen bildet die Grundlage für diese Zusammenarbeit. Mit der Vertragsunterzeichnung Dänemarks in 2001 war die Grenze zwischen Dänemark und Deutschland plötzlich scheinbar offen - es gab ja keine Grenzposten oder Grenzkontrollen mehr.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass Deutschland zu den ersten europäischen Staaten gehört - neben Frankreich, Niederlande, Luxemburg und Belgien, die den Vertrag bereits 1995 unterzeichnet haben. Mit anderen Worten; Deutschland hatte 2001 bereits seine Erfahrungen mit offenen Grenzen.

Man war sich auf politischer Ebene einig; nun da die Grenzkontrollen weg waren, sollte eine neue Art der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Zollbehörden stattfinden. Damit war der erste Schritt für die Bürogemeinschaft in Padborg Wirklichkeit. Eine gemeinsame Grundlage, auf der diese Zusammenarbeit stattfinden sollte, gab es aber nicht. Es hat einige Zeit für das Team gekostet, bis man herausfand, wie der Gegenüber denkt und arbeitet. Fortbildungsreisen in die deutsch-französische Grenzregion – wo es eine derartige Zusammenarbeit bereits gab – und insbesondere das Erlernen der anderen Sprache führten dazu, dass die Bürogemeinschaft zusammengefunden hat.

Die deutsch-dänische Bürogemeinschaft der Polizei- und Zollbehörden in Padborg ist eine wichtige Verbindungsstelle zwischen den Behörden, deren Bedeutung weit über den unmittelbaren Grenzbereich hinausreicht. Sie bildet die Grundlage für ein Europa der offenen Grenzen.
Wer dies will, muss dann auch den entsprechenden Rahmen für solche Zusammenarbeiten schaffen, um diese zu stärken. Da hilft es wenig, dass die Dienststelle seit Bestehen nur einen inoffiziellen Status hat. Die weitere Zusammenarbeit muss endlich auf ein solides Fundament gestellt werden. Wobei dem SSW durchaus bewusst ist, dass der Status der Bürogemeinschaft letztlich mit der dänischen EU-Politik zusammenhängt. Die Volksabstimmung zum Edinburgh-Vertrag führte dazu, dass es für Dänemark weiterhin Ausnahmeregelungen bei der EU-Zusammenarbeit gibt. Dazu gehört auch die polizeiliche Zusammenarbeit. Dies kann nur im Rahmen eines neuen Referendums geändert werden. Der realistische Weg heißt vor diesem Hintergrund, dass sich Dänemark und Deutschland bilateral auf einen Vertrag verständigen.
Dabei muss von beiden Seiten eine personelle und vor allem organisatorische Stärkung der Dienststelle erfolgen. Mittlerweile wurde von deutscher Seite das Landeskriminalamt mit eingebunden und die dänische Polizei ist nun auch fester Bestandteil der Bürogemeinschaft. Von dänischer Seite besteht aber weiterhin großes Interesse daran, dass die deutschen Finanzbehörden und Steuerfahndung ebenfalls teilnehmen, um diesen Bereich besser zu koordinieren.

Es ist aber vor allem notwendig, endlich die Arbeit der Bürogemeinschaft abzusichern.
Dies ist mittlerweile umso wichtiger geworden, da die Umstrukturierung der deutschen und dänischen Polizei dazu geführt hat, dass Personen, die an der Zusammenarbeit noch aktiv beteiligt waren, mittlerweile ausgetauscht wurden. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen auf dänischer Seite über die „offenen“ Grenzen muss der Status der Bürogemeinschaft endlich formalisiert werden. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden an der deutsch-dänischen Grenze muss gestärkt werden. Soll die Bürogemeinschaft weiterhin erfolgreich arbeiten, muss von beiden Seiten auch etwas dafür getan werden.

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